- Anwaltskanzlei Meyer-Sand - https://www.kanzlei-meyer-sand.de -

Adoption des Stiefkindes – auch ohne Trauschein

Bisher war es nicht möglich, als Paar ohne Trauschein das Kind des Partners zu adoptieren. Das ist verfassungswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.

Bei unverheirateten Paaren, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben, ist es bisher nicht möglich, Stiefkinder zu adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht hält dies für verfassungswidrig. Dies verstoße gegen das Grundrecht der Kinder auf Gleichbehandlung.

Das Gesetz muss nun bis zum 31. März 2020 geändert werden.