Mai 19

Beurlaubung 1. Klasse – spätere Einschulung in Schleswig-Holstein

Beurlaubung 1. Klasse – spätere Einschulung in Schleswig-Holstein

Die Eltern von Ole kamen aus Lübeck auf dem Weg in den Urlaub nach Frankreich zu uns in die Kanzlei. Der Junge war 6 Jahre alt und war damit schulpflichtig. Die Eltern hatten einen Antrag auf Beurlaubung gestellt, den das Schulamt abgelehnt hatte und dagegen hatte die Eltern selbst Widerspruch eingelegt und eine Begründung eingereicht. Mitte Juli lag der Widerspruchsbescheid vor. Die Eltern erzählten den Sachverhalt und legten verschiedene Gutachten von Ärzten vor. Dadurch war Frau Rechtsanwältin Meyer-Sand sogleich deutlich, dass die Entscheidung des Ministeriums und des Schulamtes ermessenfehlerhaft gewesen war. Eine Beurlaubung in Schleswig-Holstein ist ein große Ausnahme und es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Rechtlich wurde gegen den Widerspruchsbescheid eine Klage und zeitgleich ein Eilantrag, da die Zeit drängte, zum Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gesandt. Die Eltern fuhren weiter in den Urlaub und innerhalb eines Monats war die rechtswidrige Entscheidung des Ministeriums und des Schulamtes zurückgenommen worden. Der Junge musste in dem Jahr nicht die Schule besuchen und konnte weiterhin in seinen Kindergarten gehen.

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