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Klage-Boom: Immer mehr Eltern erstreiten sich Platz an Wunschschule

Klage-Boom: Immer mehr Eltern erstreiten Schulplatz an ihrer Wunschschule [1]

von Gina Louisa Metzler, Huffingtonpost.de

  • Ein Platz an der Wunschschule ist immer mehr Eltern so wichtig, dass sie rechtliche Schritte einleiten. 
  • Doch wer von diesem Recht Gebrauch macht, hat meist ein berechtigtes Anliegen. 

Wochenlang haben sie darauf gewartet, dann kommt er endlich: der Brief vom Schulamt, in dem steht, ob das Kind an die Wunschschule darf oder nicht. Je nach Bundesland können Eltern zwei oder mehr Wunschschulen angeben.

Klar ist: Nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden [2].

Wenn das Kind dann tatsächlich zu denjenigen gehört, die nicht die gewünschte Schule besuchen dürfen, entscheiden manche Eltern sich für den Rechtsweg.

Anwälte werden eingeschaltet, Widersprüche eingereicht, Eilverfahren beantragt. Da stellt sich die Frage: Ist das nicht etwas übertrieben? Ist es  der Hype um die Schulwahl [3] nur eine neuzeitliche Macke überengagierter Eltern? Oder steckt mehr dahinter?

Die HuffPost hat mit einer Expertin gesprochen, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen.

Die Zahl der Privatschüler hat sich verdoppelt

Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand [4] beschäftigt sich in ihrer Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren mit Schulrecht und hat bereits zahlreiche Eltern im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Meyer-Sand bestätigt im Gespräch mit der HuffPost, dass sich die Zahl der Fälle, bei denen Eltern in Schulfragen ihr Recht einklagen, in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Das hat aus ihrer Sicht mit zwei entscheidenden Veränderungen zu tun:

► Zum einen hätten immer mehr Eltern eine Rechtsschutzversicherung, die auch das Verwaltungsrecht mit abdeckt.

► Zu anderen glaubt Meyer-Sand, “dass Schule in den letzten Jahren noch wichtiger geworden [5] ist. Die Aufmerksamkeit für Erziehung und Schulbildung ist eine andere geworden.”

Das ließe sich auch daran erkennen, dass sich die Zahl der Privatschüler in den letzten Jahren stark erhöht habe. “Seit 1992 hat sich der Anteil der Schüler, die auf privaten Schulen unterrichtet werden, von 4,5 Prozent auf 9 Prozent verdoppelt”, erklärt Meyer-Sand.

Überengagierte Helikoptereltern? Nicht unbedingt!

Die Gründe für den Trend hin zur Privatschule sind vielfältig.

“Immer mehr Eltern wünschen sich eine andere Beschulung, weniger Schüler in der Klasse, mehr Aufmerksamkeit gegenüber ihrem Kind”, sagt Meyer-Sand. Dazu kämen der Transport zur Schule, ein anderes Mittagessen  oder eine andere Nachmittagsbetreuung als an den staatlichen Schulen.

Wer sich dafür einsetzt, dass ein Kind auf die gewünschte Schule kommt, ist aus Sicht der Anwältin nicht “überengagiert”. Auch der Begriff “Helikopter-Eltern” [6] sei hier nicht angebracht.

“Wir leben ja glücklicherweise in einer Demokratie. Und in einer Demokratie hat man Rechte. Und die darf man wahrnehmen. Ich finde, es ist ein essentielles Recht, Widersprüche einzulegen”, sagt die Anwälte mit Blick auf den Klage-Boom.

Die Kinder können ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen

Wenn Eltern in Schulfragen rechtlich vorgehen, hätten sie meistens gute Gründe dafür. Seit mehr als einem Jahrzehnt bearbeitet Meyer-Sand solche Fälle und weiß, dass die meisten Eltern es sich gut überlegen, bevor sie einen Anwalt einschalten.

“Die Eltern, die in meine Kanzlei kommen, haben berechtigte Anliegen”, betont Meyer-Sand. “Manche Eltern sitzen hier und weinen, weil sie wirklich so verzweifelt sind.”

Häufig sind Krankheiten der Grund für eine Klage

Wenn Eltern klagen, weil ihr Kind keinen Platz an der Wunschschule bekommen hat, geht es dabei so gut wie nie um Belanglosigkeiten oder schwache Argumente wie etwa, dass alle Freunde der Tochter oder des Sohns auf diese Schule gehen.

Viel häufiger werden nach Meyer-Sands Erfahrung Plätze eingeklagt, weil es Krankheiten oder Behinderungen bei den Kindern oder ihren Eltern gibt, die beachtet werden müssen. Manchmal ist etwas falsch berechnet worden, der Schulweg viel zu lang oder es gibt Ungerechtigkeiten bei der Vergabe der Plätze. Zum Beispiel, wenn ein Nachbarskind einen bestimmten Platz bekommen hat, das eigene Kind aber nicht.

“Die Behörde macht alles nach Aktenlage”

Eltern, die in solchen Schulfragen rechtliche Schritte einleiten, sollten dafür nicht gleich verurteilt werden. Häufig steckt hinter ihrem Anliegen etwas, das man sich nicht unbedingt für das eigene Kind wünscht.

“Es geht hier um Kinder, von denen die meisten sagen würden: Wie schön, dass es meinem Kind besser geht”, sagt Meyer-Sand. Die Behörde mache jedoch alles rein nach Aktenlage.

“Die Eltern kennen ihre Kinder aber am besten”, sagt Meyer-Sand. Eine Behörde könne schlichtweg nicht beurteilen, ob ein Kind zurückgestellt werden müsse oder ein anderer Grund vorliegt.

Sie können sich nicht vorstellen, wie verzweifelt manche Eltern sind”, sagt die Anwältin. Und ergänzt: ”Die anderen Eltern kommen auch gar nicht hierher.”