23. Mai 2019 Art. 3 GG und Art. 4 GG Veröffentlicht von Kanzlei Meyer-Sand | Abgelegt in: Blog Familienrecht Tags: Art. 3 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Art. 4 GG Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.