24. Mai 2019 Art. 7 GG und Art. 8 GG Veröffentlicht von Kanzlei Meyer-Sand | Abgelegt in: Blog Familienrecht Tags: Art. 7 GG Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Art. 8 GG Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.