4. Februar 2020

Auch OVG Hamburg erlaubt Schulbesuch mit Nikab

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Eine Berufsschülerin in Hamburg darf aus religiösen Gründen im Unterricht weiterhin ihr Gesicht verhüllen; ihre Mutter und die 16-jährige Schülerin haben sich vor Gericht zum zweiten Mal durchgesetzt.

Das OVG Hamburg bestätigte die Entscheidung einer Vorinstanz, die die Vollverschleierung erlaubt hatte. Gegen den Beschluss hatte die Stadt Beschwerde eingelegt und das OVG wies diese am Montag zurück.

Für die Anordnung, das Gesicht nicht zu verschleiern, fehle die gesetzliche Grundlage, stellten die Richter fest und eine solche sieht das Hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor.

Aktenzeichen: 1 Bs 6/20

Beim Tragen eines Nikabs sind lediglich die Augen der betreffenden Person zu sehen.

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