18. März 2019

Bundesrat billigt Neuregelung/Hinweis auf Abtreibung erlaubt

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Schwangere sollen künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundesrat billigte eine Reform des § 219 a StGB. Demnach dürfen Ärzte öffentlich angeben, dass sie Abbrüche vornehmen.

Die Mediziner dürfen im Internet angeben, dass sie abtreiben. Für veschiedene Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.

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