Schwangere sollen künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundesrat billigte eine Reform des § 219 a StGB. Demnach dürfen Ärzte öffentlich angeben, dass sie Abbrüche vornehmen.
Die Mediziner dürfen im Internet angeben, dass sie abtreiben. Für veschiedene Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.