7. Januar 2020

Medizinstudium Hamburg

Grund der Änderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Dezember 2017. Demnach ist das bisherige Vergabeverfahren für Medizinstudiengänge nur teilweise mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl vereinbar. Das höchste deutsche Gericht bemängelte etwa, dass die Wartezeiten zu lang geworden waren, über die Bewerber ohne den erforderlichen Abiturdurchschnitt (NC) einen Studienplatz bekommen konnten. Außerdem kritisierte das Gericht, dass bei der Vergabe von 60% der Studienplätze durch die Hochschulen das Gewicht der Abiturnote zu hoch war – dabei waren bis dato schon 20% der Medizinstudienplätze zentral allein an Hand der Abiturnote vergeben worden.

Vom Jahr 2020 an werden die Reformen für die Studienplatzvergabe in Kraft treten, die auch Hamburg betreffen.

60% der Hamburger Medizinstudienplätze werden künftig danach vergeben, wie gut die Bewerber in drei Punkten abschneiden:

Der Abiturdurchschnitt wird mit 40% gewichtet, weitere 40% richten sich nach dem Ergebnis das die Bewerber in dem Naturwissenschaftstest HAM-Nat erzielen. 20% sind davon abhängig, wie gut die Bewerber bei einem Situational Judgement Test (SJT) abschneiden. Der SJT wird 2020 in Hamburg erstmals angeboten und wird die sozialen Kompetenzen der Bewerber überprüfen.

Neu ist eine verkürzte Frist schon bis zum 15. Januar 2020 müssen sich Bewerber für Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie für das Wintersemester 2020/21 für den HAM-Nat im Internet registrieren unter www.auswahltestzentrale.de. Der Grund:  Die neue Regelung sieht vor, dass die Testergebnisse bei der Studienplatzbewerbung auf der Internetseite www.hochschulstart.de bereits vorliegen müssen.

Durchgeführt wird der HAM-Nat in Hamburg vom 09.-15. März 2020. Wer an diesem Test nicht teilgenommen hat, wird im Oktober wahrscheinlich keinen Studienplatz in Hamburg bekommen.

 

Wartezeitquote: Bisher wurden 20% der Medizinstudienplätze über die Wartezeit vergeben. Diese betrug zuletzt mehr als sieben Jahr. Diese Quote entfällt bei der Vergabe. Bis zum Wintersemester 2021/22 gilt eine Übergangsregelung, innerhalb derer die Wartezeit in der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) berücksichtigt wird.

24. März 2016

Über uns

Frau Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand ist Vomeyer-sand_profillljuristin, nachdem sie das 1. und 2. Staatsexamen in Hamburg abgelegt hat. Sie ist seit 1988 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Sie war Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg und hat während der Referendarzeit Anwaltstationen in Braunschweig/Niedersachsen und in Tel Aviv/Israel absolviert. Sie spricht Englisch und Französisch.

Während ihrer Anwaltstätigkeit hat sie bei mehreren Institutionen eine Beratungstätigkeit über viele Jahre hinweg ausgeübt u.a. bei der Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), dem Diakonischen Werk sowie bei Beratung und Information für Frauen (Biff). Zudem hat sie Vorlesungen an der Wirtschaftsakademie in Hamburg (Duales System) gehalten.

Frau Rechtsanwältin Meyer-Sand ist verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Schwerpunkte ihrer juristischen Tätigkeit sind Hochschulrecht/Studienplatzklage, Schul-/Prüfungsrecht und Medizinrecht/Zahnarztrecht.

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