4. Februar 2022

Unterhaltspflicht der Großeltern bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Eltern

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass nicht nur Eltern den Kindern gegenüber Unterhalt zahlen müssen, solange diese zur Schule gehen oder sich in einer Ausbildung befinden, sondern besteht auch die Verpflichtung, dass Großeltern bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Vorher wird geprüft, ob die Elternteile vollschichtig arbeiten können und in diesem entschiedenen Fall haben die Eltern ganztags gearbeitet und konnten der Unterhaltspflicht trotzdem nicht nachkommen, weshalb die Großeltern dazu verurteilt wurden.

19. November 2019

Standesbeamte scheitern mit Vorstoß für Express-Scheidungen

In Deutschland wird es vorerst keine einvernehmlichen Ehescheidungen im Express-Tempo geben.

Ein entsprechender Vorstoß durch Standesbeamte ist als gescheitert anzusehen. Die gegründete Initiative wurde vom Bundesministerium der Justiz abgelehnt. Rechtsanwälten zum Beispiel würden hohe Einnahmen verloren gehen, wenn Scheidungen schneller und günstiger vonstatten gingen.

In Spanien, Italien und Griechenland ist die Scheidung ein reiner Verwaltungsakt, für den Fall, dass es keinen Streit gibt und keine Minderjährigen betroffen sind. Es gibt dadurch eine schnellere Abwicklung und auch eine günstigere.

29. Mai 2019

Art. 18 GG und Art. 20 GG

Letzter Eintrag zur Auswahl der Grundrechtsartikel aus unserem Überblick  zum 70. Geburtstag des Grundgesetztes:

 

Art. 18 GG

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

 

Art. 20 GG

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

 

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

28. Mai 2019

Art. 13 GG, Art. 14 GG und Art. 16 GG

Art. 13 GG

Die Wohnung ist unverletzlich.

 

Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

 

Art. 14 GG

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

 

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

 

Art. 16 GG

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

 

Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.

 

 

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