11. Februar 2022

Klassenwiederholungen

Das Sitzenbleiben in Hamburg ist schon vor langer Zeit generell abgeschafft und nur aus eng begrenzten, rechtlichen Gründen möglich. Die Zahl der Klassenwiederholungen von 1.801 im vergangenem Schuljahr hat sich in diesem Schuljahr auf 2854 erhöht. Die Schulbehörde hatte Schüler mit starken Lernrückständen in Folge der Corona-Pandemie die Wiederholungen auf Antrag hin erlaubt.

11. Februar 2022

Anmelderekord für Erstklässler in Hamburg

Fast 17.000 Mädchen und Jungen sind an den staatlichen Grundschulen angemeldet worden, was ein Plus von knapp 4% bedeutet. Das hat zur Folge, dass aktuell von einem Schulentwicklungsplan mit dem Neubau von 44 Grundschulen sowie den umfassenden Ausbau von mehr als 120 Standorten auszugehen ist.

Spitzenreiter bei den Anmeldungen für die 1. Klassen ist die Fridtjof-Nansen-Schule in Lurup mit 175 Kindern, danach folgt eine Grundschule in Barmbek und die Louise-Schroeder-Schule in Altona.

Mehr als 90% der Erstwünsche werden in der Regel erfüllt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Schule übersteigt, werden zuerst die Kinder aufgenommen, deren Geschwister die Schule schon besuchen. Danach entscheidet die Entfernung vom Wohnort zur Schule. Der Verteilungsprozess soll Ende März 2022 abgeschlossen sein.

Grundschulklassen haben einen Umfang von 23 Kindern. Bei 1/3 der staatlichen Grundschulen liegt die Höchstgrenze bei nur 19 Mädchen und Jungen, weil der Anteil der Kinder aus sozial benachteiligten Familien hier besonders hoch ist.

Zurzeit besuchen knapp 80.000 Mädchen und Jungen eine Grundschule.

Für die Grundschulkinder steht pädagogisches Personal zu Verfügung, das um 161 Stellen auf insgesamt 5.540 Stellen erweitert wurde.

4. Februar 2022

Verschiebung von Abiturprüfungen

Es ist verständlich, dass aktuell bei Schülern der Wunsch besteht, die Prüfungstermine für die diesjährigen Abiturprüfungen zu verschieben oder an diesen nicht teilzunehmen. Die Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2020 deuten allerdings darauf hin, dass ein Anspruch auf eine Verschiebung nicht besteht. So hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 30.03.2020 entschieden, dass eine Schülerin eine Verschiebung des Abiturs nicht verlangen kann (VG Wiesbaden Az.: 6 L 342/20 WI).

Es wurde auch entschieden, dass eine Pflicht zur Teilnahme an den Abiturprüfungen besteht, wenn die Hygieneempfehlung des Robert Koch Instituts eingehalten werden. Dabei muss eine ausreichende Belüftung der Räume, Handhygiene und Abstand halten eingehalten werden können. Danach hält das Gericht eine Durchführung der Prüfungen für rechtmäßig und verpflichtend.

Auch das Oberverwaltungsgericht in Berlin- Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 21.04.2020 das selbe festgestellt. Es ist in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung kein Grund für eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellen würden.

Es ist festzuhalten, dass es nur schwer möglich sein wird, im Vorfeld einer Abiturprüfung gegen diese vorzugehen.

Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob nach abgelegter Prüfung z.B. Hygieneempfehlungen nicht eingehalten wurden, es nicht ausreichend gelüftet oder der Abstand nicht eingehalten worden ist.

 

3. März 2021

Ausnahmeregelung wegen Corona/Sitzenbleiben wird wieder möglich

Der Hamburger Schulsenator will Schülern wegen des fortgesetzten Distanzunterrichts die freiwillige Wiederholung des Jahrgangsstufe erleichtern. Die Schulbehörde hebt deshalb in diesem Schuljahr das sog. „Verbot des Sitzenbleibens“ auf. Freiwillige Klassenwiederholungen sollen im kommenden Schuljahr großzügig zugelassen werden, soweit sie pädagogisch sinnvoll und erforderlich sind.

Bei jedem Schüler wird grundsätzlich aufgrund der langen Schulschließungen unterstellt, dass er im letzten Schuljahr eine besondere Belastung hatte. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe wird nicht auf die Verweildauer angerechnet.

Soll die sechste Schulklasse wiederholt werden, wird geprüft, ob die Versetzung nach Klassenwiederholung zu erwarten ist.

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