24. Februar 2021

Beschulungsanspruch in Hamburg

In der vergangenen Woche ist eine Klageschrift am Hamburger Verwaltungsgericht zum Beschulungsanspruch eingereicht worden. Es geht um das Motto: „Kitas und Schulen zuerst“; jedoch werden von März an zunächst die Friseure geöffnet.

In Schleswig-Holstein wird fast wieder zum Normalmodus mit offenen Schulen, Zoos, Tierparks und Gartencentern zurückgekehrt.

Dieses deutlich zuvor, bevor ein Hamburger Schüler wieder zur Schule in Präsenz gehen darf. Der Beschulungsanspruch ergibt sich aus dem Schulgesetz. Es geht um die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und dem Recht auf Bildung. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

10. August 2020

Privatschulen

Rund 1 Million Kinder in Deutschland besuchen Privatschulen, das heißt fast jeder zehnte Schüler.

Die Zahl der Privatschulen erhöhte sich seit 1993 um 80% auf 5.811 Schulen. Der Großteil der Neugründungen entfällt auf Grundschulen.

27. April 2020

Viertklässler in Hessen müssen nicht zur Schule

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof setzte die Schulpflicht für die betroffenen Grundschüler in einer Eilentscheidung außer Kraft.

In der Sache wurde wie folgt über diesen Punkt entschieden. Die Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schüler, denen der Schulbesuch wegen des Infektionsschutzes bis zum 03. Mai gänzlich untersagt wurde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt. Dadurch würden Sie in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, denn mit Ausnahme der Viertklässler seien sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssen, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Folge ist, dass der Unterricht für Viertklässler nicht wie ursprünglich geplant am 27.04.2020 aufgenommen wird. 

Az.: 8 B 1097/20.N

3. April 2020

Abitur startet am 21. April 2020

Wegen der Corona-Pandemie wird das Abitur um fünf Tage in Hamburg verschoben werden. Demzufolgen haben die 9.000 Schüler/innen in Hamburg mit insgesamt 20 Tagen fast doppelt so viel Zeit zur Vorbereitung zur Verfügung als es normalerweise üblich ist.

Die Schüler/innen, die krankheitsbedingt oder aufgrund besonderer Umstände nicht an den Hauptprüfungen teilnehmen können, sollen dreimal so viele Nachschreibetermine angeboten bekommen.

Die Korrekturen der rund 27.000 Abiturklausuren werden nur im Ausnahmefall mit Zweitkorrekturen versehen werden.

Es werden besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen wird zwei Meter betragen und maximal zehn Schüler werden in einem Klassenraum sitzen. Vor Beginn werden alle Räume, einschließlich der WC-Anlagen, intensiv gereinigt werden. Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.

Die Prüfungen eines Tages beginnen jeweils 15 Minuten zeitlich versetzt, damit sich die Schüler/innen beim Ankommen und Weggehen nicht begegnen.

Eine Absage der schriftlichen Abiturprüfungen kommt für den Senat in Hamburg nach dem derzeitigen Stand nicht in Frage. Wie bekannt, sind entsprechende Bewerbungsfristen zu wahren.

Die Prüfungen zum ersten und mittleren Schulabschluss, Haupt- und Realschuleabschluss, sowie die Berufsschulprüfungen werden keine Veränderungen erfahren, denn über die Termine entscheiden die Schulen selbst, anders als beim Abitur, bei dem es zentrale Vorgaben gibt.

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