14. März 2019

Ein Kind- Zwei Mütter

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Es ist geplant, dass Regenbogenfamilien durch eine Reform des Abstammungsrechts in ihrer rechtlichen Situation gestärkt werden. Die Ehefrau der Mutter wird als Mit-Mutter des Kindes anerkannt werden. Dieses Gesetz könnte Auswirkungen für ca. 30 000 Kinder haben. Voraussetzung für eine Mit-Mutterschaft ist, dass die Betreffende mit der Mutter verheiratet ist oder eine in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, die Mutterschaft anerkannt hat oder nach einer ärztlich assistierten künstlichen Befruchtung ihre Mutterschaft durch ein Gericht festgestellt wurde.

Einen Mit-Vater wird es nicht geben. Der Mit-Vater muss weiterhin den Weg der Adoption nehmen.

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