9. Februar 2017

Fehlende Akkreditierung

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Gemäß eines Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2003 müssen alle im Zuge der Hochschulreform eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert werden. Dazu wird u.a. von externen Agenturen überprüft, ob ein Studiengang die Studenten sowohl zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigt, als auch auf seine Berufspraxis vorbereitet und zugleich werden die Studienbedingungen überprüft.

Dieser Bewertungsprozess ist lange noch nicht abgeschlossen. Nur die Hälfte der Bundesweit 18.000 Studiengänge sind bisher akkreditiert. An der Universität Hamburg sind es erst 10 von mehr als 170. Die aufgetretenen Mängel sollen nun durch einen Staatsvertrag der Länder behoben werden, der bereits auf den Weg gebracht wurde. Pro Studiengang kommen Kosten in Höhe von ca. 10 bis 15.000 € zum tragen. Die Universität Hamburg hatte 2005 mit der Akkreditierung begonnen, diese jedoch ab 2010, als Erstzweifel an der Rechtsgrundlage aufkamen, weitestgehend eingestellt.

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