12. Juni 2018

Karlsruher Urteil zum NC

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Neuregelungen sollen bis zum 31.12.2019 getroffen werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht hält Anpasungen des Verfahrens für notwendig. Die Wartezeit soll nicht unendlich ansteigen können, sondern durch einen Maximalwert begrenzt werden; gleichzeitig darf der Anteil von 20 % der Studienplätze, die nach Wartezeit vergeben werden, nicht erhöht werden.

 

Im AdH soll die Bedeutung der Abiturleistung geringer ausfallen. Eine Standartisierung und Strukturierung der eingesetzten Eignungsprüfungsverfahren und Auswahlkriterien muss gewährleistet werden.

 

Hochschulen dürfen den durch das jeweilige Bundesland vorgegebenen Kriterienkatalog für das AdH nicht selbstständig erweitern. Im AdH soll das Gewicht der Ortspräferenz verringert werden und in der Abiturbestennote soll ausgeschlossen werden, dass Erfolgschancen durch eine vermeintlich ungünstige Ortswahl oder durch eine Beschränkung der Ortswünsche verringert werden.

 

Das bisherige Verfahren bleibt bis zum Wintersemester 2019/2020 (einschließlich) in Kraft.

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