23. März 2017

Kinderehen

Tags:

In Deutschland leben etwa 1.500 Minderjährige mit dem Familienstand „verheiratet“. Die Dunkelziffer wird von den Behörden deutlich höher geschätzt. Jedes vierte Mädchen ist jünger als 14 Jahre. Die Kinderschutzorganisation SOS-Kinderdörfer schätzt, dass jede zweite Syrerin bei der Hochzeit noch minderjährig ist. Viele dieser Ehen werden in Flüchtlingslagern geschlossen oder kurz vor der Flucht. Die Eltern der Braut hoffen, dass der Ehemann ihre Tochter beschützt.

Es soll bei der Einzelfallprüfung bleiben und das Trennungsverfahren bei Zwangsehen soll beschleunigt werden. Da eine Minderjährigenehe in Deutschland nicht anerkannt wird, ist es für die Mädchen mit massiven Problemen verbunden. In Deutschland können sie keine Rechte aus der Ehe ableiten, z.B. keine Unterhaltsansprüche und ihre Kinder gelten als nicht ehelich. Die Rückkehr ins Heimatland ist nahezu unmöglich. Dort bleibt die Ehe bestehen. Wenn die Frau in Deutschlan ein zweites Mal geheiratet hat, macht sie sich in ihrem Heimatland der Bigamie strafbar.

Diese Seite ausdrucken Diese Seite ausdrucken