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Mehr Geld für Grundschulbetreuung

Die Eltern haben bislang keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder. Dieses soll sich von 2025 an ändern, denn die Bundesregierung hat nun die Voraussetzung für die Finanzierung dafür geschaffen. Von 2025 an soll jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Dafür ist ein Sondervermögen i.H.v. Zweimilliarden Euro von dem Bundeskabinett beschlossen worden.

Es gibt zur Zeit rund 15.000 Grundschulen in der Bundesrepublik.