17. Januar 2020

Organspende- Bundestag für Zustimmung statt Widerspruch

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Die Abgeordneten des Bundestages haben in dritter Lesung am 16.01.2020 mit deutlicher Mehrheit für die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung bei Organspenden votiert. Zentral für die Zustimmungslösung ist, dass eine Organentnahme nur möglich ist, wenn der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Bürger sollen aber künftig alle zehn Jahre auf Organspenden hin angesprochen werden, beispielsweise wenn sie einen Personalausweis beantragen oder einen Arzt besuchen. Außerdem stimmten die Parlamentarier für die Einrichtung eines zentralen Onlineregisters. Dort soll jeder Bürger seine Haltung zu Organspenden dokumentieren- in Form von ja oder nein- und jederzeit ändern können.

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