Ehescheidung

Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Der Scheidungsanwalt ist für die Scheidung und die Folgen zuständig. Unter Folgen sind unter anderem der

iStock-Sorgerecht, Urheber - vadimguzhva-min

  • Ehegattenunterhalt,
  • der Versorgungsausgleich und
  • das Sorgerecht

zu verstehen.

Dieses beinhaltet dann das Scheidungsverfahren. Maßgeblich ist das FamG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Rechtsanwältin Meyer-Sand wird für Sie als Scheidungsanwältin die Scheidung vorbereiten und Sie über die Voraussetzungen dazu umfassend informieren. Selbstverständlich gehören dazu auch Fragen zu den Kosten und zum Ablauf einer Ehescheidung, die vor dem Familiengericht zu erfolgen hat. Die jeweilige Zuständigkeit des Familiengerichtes ergibt sich aus den persönlichen Umständen, was vor Einreichung des Antrages oder der Anträge durch den Scheidungsanwalt zu prüfen ist.

Was ist bei einer einvernehmlichen Scheidung zu beachten?

Eine einvernehmliche Scheidung, d.h. beide Partner, sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann, wollen sich durch übereinstimmende Erklärungen scheiden lassen, ist selbstverständlich möglich. Das getrennt leben dazu ist für ein Jahr erforderlich, auch in der gemeinsamen Ehewohnung oder in dem gemeinsamen Haus. Erst nach Beendung des Trennungsjahres kann die Ehe geschieden werden.

Die Kanzlei Meyer-Sand kann bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Ehepartner vertreten und der andere Ehepartner muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen und kann den Anträgen des anderen Ehepartners durch eigenständige Erklärungen zustimmen. Damit sparen Sie einen Rechtsanwalt. Die Ehegatten kommen dann gemeinsam und ein Ehegatte beauftragt die Kanzlei Meyer-Sand mit der Durchführung der Ehescheidung und der Folgen. Dieses kann in manchen Scheidungen möglich sein, sofern der Mandant, bzw. die Mandaten dieses möchten. Wenn die Kanzlei Meyer-Sand für die Durchführung der gesamten Scheidung beauftragt wird und sich der andere Ehegatte dem Antrag anschließt, dann hat das im Gerichtsverfahren die folgende Konsequenz. Der nicht vertretene Ehegatte kann auf Rechtsmittel nicht mündlich verzichten und es muss der Ablauf der Rechtsmittelfrist nach Erhalt des Scheidungsurteils abgewartet werden.

Im Rahmen der Ehescheidung kann durch den Anwalt auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, die von beiden Ehepartnern getragen wird und die notariell beurkundet werden muss. Dieses ist eine außergerichtliche Einigung, die u.a. Unterhalt und Vermögensausgleich zum Gegenstand haben kann. Dieses hängt selbstverständlich vom Einzelfall ab.

Wir begleiten Sie im Scheidungsverfahren

Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand versucht im Scheidungsrecht zunächst einen einvernehmlichen Weg zu gehen, da dieser mit geringeren Scheidungskosten und Ärger bzw. Zeit verbunden ist. Der erforderliche Scheidungsantrag kann selbstverständlich auch nach erfolgter Vereinbarung eingereicht werden. Zu diesem Termin wird dann die Scheidungsfolgenvereinbarung dem Familiengericht vorgelegt. Es ist daher oft besser, sich vorher über die bearbeitenden rechtlichen Punkte Gedanken zu machen als dieses mit dem Familiengericht gemeinsam zu erarbeiten, da dort eine Situation der Konfrontation auftreten kann.

Die Beauftragung für Familienrecht setzt großes Vertrauen voraus und wir sind stets bemüht, dieses Vertrauen zu schaffen.

Hinsichtlich der Kosten verweisen wir an das Ende dieser Ausführungen unter dem Punkt Erfolgsaussichten und Honorar Familienrecht.

Bild: ©istock.com – vadimguzhva

Diesen Beitrag ausdrucken Diesen Beitrag ausdrucken