Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Upset little boy holding a drawing of a house, with his parents sitting angry on a couch in the blurry background

Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Was wird aus dem Haus nach der Scheidung?

Was wird aus der Immobilie nach der Scheidung?

Was wird aus der Ehewohnung nach der Scheidung?

Wer bleibt wo?

Wer hat welchen Anspruch auf was durch das gemeinsam Erworbene?

Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand wird Ihnen darauf Antworten geben, denn auch diese Fragen rund ums Eigenheim sind essentiell.

Als Ehewohnung ist zum Beispiel die gemeinsame Wohnung der Ehegatten, aber auch das Haus zu verstehen. Für den Fall, dass nur ein Ehegatte im Grundbuch eines Haus eingetragen ist oder auch bei einer Immobilie bzgl. einer Wohnung ist der Fall einfach. Denn ist nur ein Ehegatte im Grundbuch eingetragen, ist alleiniger Eigentümer.

Für den Fall, dass beide Ehegatten in dem Grundbuch eingetragen sind, treten viele Fragen auf. Die Eheleute müssen sich zunächst Gedanken darüber machen, wie sie was geregelt haben wollen. Meistens haben die Eheleute eine Zugewinngemeinschaft, d.h. alles das, was dazu gewonnen wurde ab der Eheschließung bis zur Scheidung, wird geteilt. Ehewohnung, Haushalt und Zugewinnausgleich sind Teile des Familienrechtes und im Fall einer Ehescheidung zu regeln. Für den Fall, dass ein Haus gekauft wurde, steht oft ein Hausverkauf an. Dabei kommt es häufig entscheidend darauf an, wie hoch der Kreditvertrag noch belastet ist und was bisher abbezahlt wurde. Auch ist darüber nachzudenken, ob eine Hausübertragung durch Zahlung eines finanziellen Ausgleiches stattfinden kann.

Für den Fall, dass die Eheleute Miteigentümer sind, ist eine Regelung zu treffen. Sie kann auch darin bestehen, dass ein Wohnrecht eingetragen wird falls die Immobilie, das Haus oder die Wohnung, dieses räumlich zulässt. Oft ist es jedoch so, dass ein Ehepartner aus der Wohnung, dem Haus oder der Immobilie im Rahmen der Scheidung in der Trennungsphase auszieht.

Für den Fall, dass eine Wohnung gemeinsam gemietet wurde, wird der Vermieter aufgefordert den anderen Ehepartner, der auszieht aus dem Mietvertrag zu entlassen. Ein Anspruch besteht jedoch darauf nicht, denn der Vertrag wurde mit beiden Mietpartnern abgeschlossen.

Die Haushaltsdinge werden meist einvernehmlich real geteilt. Für den Fall, dass es darum Streit gibt, kann das Familiengericht darüber entscheiden.

Der Zugewinnausgleich

Wichtigster Punkt bleibt der Zugewinnausgleich hinsichtlich der Ehewohnung oder des zugewonnenen Vermögens. Der Zugewinn wird errechnet ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das, was vorher durch einen Ehegatten an Vermögen vorhanden war, bleibt unangetastet. Es geht um das Anfangs- und Endvermögen gem. § 1377 BGB.

Unter Zugewinn ist der Betrag zu verstehen, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen Ehegatten, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung gem. § 1378 BGB zu. Hierbei ist die Gütertrennung von der Gütergemeinschaft zu unterscheiden. Die Gütertrennung ist durch einen notariellen Ehevertrag begründet und trennt die Güter. Die Gütergemeinschaft, die ebenfalls nur durch Ehevertrag begründet werden kann, begründet die Gemeinschaft der Güter.

Es besteht ein umfassender Auskunftsanspruch, damit der Zugewinn ausgerechnet werden kann. Dieses kann gerichtlich durchgesetzt werden, denn nur so kann der Eigentumsanteil festgestellt werden. Bei Streitigkeiten zwischen den Ehegatten ist eine anwaltliche Vertretung für beide Ehepartner angezeigt. Es ist davon auszugehen, dass es nicht im Sinne der Ehegatten ist, dass eine Teilungsversteigerung angeordnet wird.

Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand strebt daher zunächst eine gütliche Einigung an, um die tatsächlichen Gegebenheiten auszuloten um zum Beispiel die Immobilie zu erhalten, dieses auch im Hinblick auf eine mögliche Altersversorgung.

Innerhalb des Trennungsjahres haben die Ehegatten genügend Zeit sich über diese Fragen für den Zugewinnausgleich Gedanken zu machen und werden von uns diesbezüglich begleitet und beraten.

Bild: ©istock.com – KatarzynaBialasiewicz

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