Rechtsanwalt Hochschulrecht

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die Anwaltskanzlei ist auf dem Gebiet des Hochschulrechtes, des Verwaltungsrechtes seit über 25 Jahren spezialisiert. Wir arbeiten hinsichtlich des Hochschulrechtes deutschlandweit. Sie können uns telefonisch erreichen oder per Email mit dem Sekretariat einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin vereinbaren und bringen uns bitte zu diesem Termin die erforderlichen Unterlagen mit.

Das Hochschulrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete und in erster Linie geht es um die Hochschulzulassung, das heißt die Studienplatzklage. Des Weiteren geht es um Hochschulrecht, das heißt um die Fragen, die sich um Rechtsfragen zur Universität oder Hochschule beschäftigen. Es sind Studienplatzklagen hinsichtlich zu einem gewünschten Studiengang, entweder über die Bewerbung zu Hochschulstart.de oder Bewerbungen direkt an die Universität.

Der angestrebte Abschluss ist eine Staatsprüfung wie zum Beispiel für die Fakultät Hochschulmedizin, Hochschulzahnmedizin und Hochschultiermedizin oder es wird ein Abschluss des Bachelors angestrebt, der mit einer Bachelorarbeit als Abschluss erworben wird. Hochschulrecht ist Bildungsrecht, das Verwaltungsrecht wird schon unter Schulrecht dargestellt. Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand möchte Ihnen eine Information über die Bewerbung und das Einklagen von Studienplätzen geben. Der Hochschulzugang ist nach einem erfolgreichen abgeschlossenen Schulleben das angestrebte Ziel von vielen Bewerbern und Bewerberinnen. Entweder streben Sie einen Zugang zur Universität oder zur Hochschule an.

Rechtlich konformes Bewerben an Hochschulen

Schon die Bewerbung ist ein sehr wichtiger Punkt, auf den wir unter dem Punkt Bewerbung Universität/Hochschule genauer eingehen. Für direkte Bewerbungen zur Universität kommen alle Studienplätze in Frage, wie z.B.:

  • Psychologie
  • Lehramt
  • Soziale Arbeit
  • Jura
  • BWL
  • VWL
  • Sprachwissenschaften
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften
  • Kulturwissenschaften
  • Architektur
  • Bildende Künste

Stets ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) in seiner Neufassung und selbstverständlich auch Bekanntmachungen durch die Universität oder der Hochschule zu beachten. Die Promotionsordnung und das Beamtenrecht sind bei Fragen des Hochschulrechtes in Bezug auf die Universität zu beachten und die Anwaltskanzlei Meyer-Sand hat auch zu diesen Problemkreisen jahrelange Erfahrung.

Studienplatzklagen & Prüfungsrecht an Hochschulen

Für den Fall, dass Leistungsnachweise nicht oder zu spät erbracht wurden, dass eine Wiederholungsprüfung ansteht oder gar eine Exmatrikulation in Rahmen vom Prüfungsrecht bei Universitäten zu beurteilen ist, bearbeiten wir das. Eine Prüfungsanfechtung nach einer erbrachten Prüfungsleistung erfolgt nach sorgfältiger Bestandsaufnahme in der Kanzlei. Nur so kann gewährleistetet werden, dass sie Prüfungsentscheidungen der Prüfungskommission oder des Prüfungsausschusses in Bezug auf die Prüfungsleistungen und die bestehende Prüfungsordnung und das damit einhergehende Nichtbestehen sorgfältig abgewogen werden kann. Das Prüfungsamt der jeweiligen Universität oder der Hochschule erlässt einen Bescheid z.B. auf Exmatrikulation und es müssen sämtliche Erwägungen, die dieser Entscheidung zu Grunde lagen rechtlich betrachtet werden. Für Sie als Student ist diese Entscheidung von enormer Tragweite, da sich häufig erst am Ende eines Studiums die Situation zuspitzt und die bisher erbrachten Prüfungsleistungen in Frage stellt.

Eine Prüfung hat immer eine eigene Dynamik und ein letzter Versuch ist verständlicher Weise eine enorme Belastungssituation für den Studenten und die Studentin. Es besteht ein Bewertungs-und Beurteilungsspielraum seitens der Universität und der Hochschule und auch der Kunsthochschulen. Die Beurteilung von Professoren gilt es rechtlich zu überprüfen und ggf. gerichtlich durch das zuständige Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Das Prüfungsrecht ist ein Recht, dass einem Beurteilungsspielraum unterliegt und der Überprüfung des Verwaltungsgerichtes standhalten muss. Hochschulrecht beinhaltete das Recht eines jeden, nach Artikel 12 GG, den Wunsch nach einem Hochschulstudium durchzusetzen, sofern die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Das Prüfungsrecht beinhaltete das Recht, eine erbrachte Prüfung nach prüfen zu lassen. Dafür sind wir als Rechtsanwalt für Hochschulrecht und Anwalt für Prüfungsrecht seit über 25 Jahren für unsere Mandanten tätig.

Das angestrebte Studium kann auch den Abschluss eines Masters bedeuten und eine erteilte Ablehnung durch die Universität gibt die Möglichkeit, sich gegen diese Entscheidung durch einen Widerspruch zu wenden. Im Rahmen der Masterbewerbung sind besondere Grundsätze zu beachten. Bereits die Bewerbung ist umfangreich ausgestaltet und nicht einheitlich an deutschen Universitäten.

Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand gibt Ihnen auch Unterstützung bei Härtefallanträgen, Zulassung zum Zweitstudium und Nachteilsausgleich.

Wir geben Ihnen zu dem oben aufgeführten Thema Hochschulzulassung, Hochschulrecht und Prüfungsrecht umfassende Informationen, die Sie entweder in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mitgeteilt bekommen. Wir geben Ihnen eine Orientierung wann, was zu machen ist und welche Voraussetzungen durch unsere Mandanten zu erfüllen sind, um das Ziel zu erreichen. Rechtsanwältin Meyer-Sand gibt Ihnen eine deutliche Einschätzung der Rechtslage an die Hand, mit der Sie dann in Ruhe eine Entscheidung treffen können.

Studienplatzklagen sind stets abhängig von dem Angebot der Studienplätze in der Bundesrepublik an den einzelnen Einrichtungen wie Universität und Hochschulen in Verbindung mit der eingereichten Durchschnittsnote im Abitur und den Wartesemestern. Das Hochschulrecht ist ein Recht, das die Rechtsverbindungen an der Hochschule regelt mit den entsprechenden dienstrechtlichen oder z.B. promotionsrechtlichen Fragen zum Inhalt.

Interview im Fernsehen und Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften mit und von Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand zum Thema Hochschulrecht

16. Juli 2009 ARD – Nachtmagazin
Fernsehinterview: „System soll ZVS-Vergabe von Studienplätzen regeln“

April 2014 Uni SPIEGEL – Das Studenten-Magazin Heft 2 Seite 12 ff.
Zeitungsartikel: „Die Phantom-Studenten“
http://www.spiegel.de/spiegel/unispiegel/d-126225098.html

Bild: ©istock.com – jvdc

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