Master einklagen

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Nach erfolgreich abgeschlossenen Bachelor, möchten die Studenten sich für einen Masterstudiengang um einen Studienplatz an der Universität oder Fachhochschule bewerben. Dabei ist der Notendurchschnitt des Bachelor von Wichtigkeit, und nicht mehr der Notendurchschnitt vom Abitur.

Wie bewerbe ich mich zu einem Masterstudiengang?

Die Bewerbung an der Universität ist nach Absolvierung des Bachelorstudienganges zum Masterstudium sehr umfangreich und genau zu beachten, da es auf diese Bewerbung mit zusätzlichen Schreiben ankommt. Die Studienbewerber zum Masterstudium müssen deshalb sehr sorgfältig die Vorgaben der Hochschule beachten. Die Bewerbung ist nie über Hochschulstart.de zu machen, sondern stets direkt an die Universität oder Fachhochschule/Hochschule zu senden. Mögliche Wartesemester können die Erfolgsaussichten bei der Studienplatzvergabe verbessern.

Einklagen des Masters nach Ablehnungsbescheid

Nach unserer Erfahrung ist es jedoch so, dass das Einklagen zum Wunschfach zügig nach dem Abschluss des Bachelor gemacht werden sollte, um keine Zeit zu verlieren. Die Wartesemester verbessern die Durchschnittsnote nur geringfügig.

Das Einklagen zum Master ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Darüber geben die Portale der Universitäten Auskunft, wie auch die Hochschulen mit Applied Sciences.

Die auf den Master gerichtete Studienplatzklage wird beim Verwaltungsgericht zum 1. Fachsemester eingereicht, um den gewünschten Studiengang studieren zu können. Von einer sog. Klagewelle kann nicht ausgegangen werden, da nur ca. jeder dritte Bachelorstudent ein Masterstudium anstrebt.

Die Studenten, die sich dafür entscheiden, können dies oft nur mit einer Studienplatzklage erreichen, um einen der noch freien Studienplätze zu erlangen. Das Einklagen des Master ist begrenzt, da es zum einen nur wenige Studienplätze gibt und zum anderen das Bundesverwaltungsgericht gesagt hat, dass ein Bachelorstudium als ausreichend anzusehen ist. Ob von diesen grundsätzlichen Gedanken abgewichen werden könne, muss im Einzelfall mit Ihnen besprochen werden.

Als Kanzlei, die sich auf das Einklagen auch von Masterplätzen spezialisiert hat, können sie sich vertrauensvoll an uns wenden und dieses zunächst mit einer Beratung.

Die Rechtsgrundlage bei einem gerichtlichen Verfahren

Da die Nichtzulassung zum Studium ein Eingriff in das grundsätzlich verbürgte Recht auf Berufsfreiheit ist, bedarf es auch hier einer Rechtsgrundlage. In einem gerichtlichen Verfahren ist ggf. zudem aufzuklären, ob das Auswahlverfahren ordnungsgemäß durch die Hochschule verlaufen ist.

Manche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte akzeptieren, dass nur Kandidaten für das Masterstudium geeignet sind, die einen bestimmten Notendurchschnitt im Bachelorstudium erreicht haben. Eine abschließende Klärung durch das Verwaltungsgericht bzw. des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Abhängig von jedem Einzelfall

Sofern ein Ablehnungsbescheid ergeht, muss gegen diesen nach jeweiligem Landesrecht Widerspruch oder Klage erhoben werden. Diese muss im Einzelfall, wie bereits oben dargestellt, mit der Anwaltskanzlei Meyer-Sand für den Einzelfall besprochen werden.

Wegen der langen Verfahrensdauer muss neben dem Hauptsachverfahren ein einstweiliges Rechtschutzverfahren durchgeführt werden. Festzuhalten ist, dass die Masterplatzeinklagen von einer Einzelfallentscheidung abhängen und sich lohnen können. Wir raten Ihnen, sich mit Ihren Anliegen Studienplatzeinklage Master nach Vorliegen des Ablehnungsbescheides sich sogleich an uns zu wenden, um sämtliche Fristen einzuhalten. Sie können zunächst eine spezifische Beratung erhalten.

Bild: ©istock.com – AntonioGuillem

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