Studienplatzklage Psychologie, BWL, Jura, Soziale Arbeit, Lehramt

Group of two young euphoric students watching exam results in a laptop in a table of an university campus bar

Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die nachfolgend aufgeführten Studiengänge sind eine getroffene Auswahl durch Frau Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand. Sollten Sie ein anderes Studienfach als Wunschstudium, als unten dargestellt haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Der Ablehnungsbescheid für jedes angestrebte Studienfach ist für eine Studienplatzklage geeignet, wenn die rechtliche Prüfung diese ergeben hat. Wir haben auch schon Studienplätze in Chemie, Technische Studiengänge und Naturwissenschaftliche Studiengänge eingeklagt.

Studienplatzklage Psychologie

Leider ist für viele Studienbewerber die Studienplatzklage für den Bereich Psychologie ein relevantes Thema. Der Studienplatz Psychologie hat einen sehr hohen Numerus Clausus, weil er sehr begehrt ist. Die entsprechende Studienplatzklage ist gerichtet auf den Bachelorabschluss oder das Diplom. Die entsprechende Hochschulplatzzulassung berechtigt zum Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule.

Der Studienplatz Psychologie muss, wie viele andere angestrebte Studienplätze, gut vorbereitet werden. Dieses durch eine Besprechung der zu stellenden Kapazitätsanträge und des angestrebten Studienabschlusses. Die Bewerber müssen sich über die Inhalte der Universitäten zum Studienfach Psychologie Gedanken machen, da der Studiengang unterschiedlich gelehrt wird. Um die Erfolgsaussichten des Studiums, das stets zum Wintersemester beginnt, für Studienplatzkläger zu erhöhen, ist eine Besprechung zur Studienplatzklage Psychologie so früh wie möglich notwendig.

Das Angebot in der gesamten Bundesrepublik ist sehr groß und vielfältig, deshalb ist eine Beschäftigung mit den Studieninhalten von großer Wichtigkeit. Der Ablehnungsbescheid, der dem Studienbewerber von der Universität gesandt wird, ist samt dem beglaubigten Abiturzeugnis für die Besprechung vorzulegen. Die noch zu verteilenden Studienplätze werden durch das zuständige Verwaltungsgericht verteilt.

Studienplatz einklagen beim Studiengang Psychologie hat sich in der Anwaltskanzlei Meyer-Sand als erfolgreich in den vergangenen Jahrzenten dargestellt und wir haben schon vielen Mandanten zu ihrem Wunschstudium verholfen. Ebenfalls ist ein Quereinstig möglich, was individuell besprochen werden muss. Weiterhin ist es möglich, dass das Gericht ein Losverfahren anordnet, durch das alle die gleichen Chancen erhalten, ohne Berücksichtigung des Numerus Clausus. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dem Thema Psychologie-Studium einklagen zu befassen, da die Erfolgsaussichten hoch sind.

Studienplatzklage BWL

Das Studium der Betriebswirtschaftslehre ist ein ausgesprochen begehrtes Studium in der gesamten Bunderepublik Deutschland. Ein Studienplatz für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor ist manchen Mandanten aufgrund ihres Numerus Clausus´s versagt, weshalb eine Studienplatzklage – BWL einklagen – in Frage kommt.  Der Studienplatz kann durch ein Eilverfahren zum zuständigen Verwaltungsgericht eingeklagt werden und dann steht dem Studienbewerber ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität offen. Die Fächer VWL und BWL sind relativ ähnlich und gleichermaßen begehrt.

Das Studium kann stets zum Wintersemester als Studiengang gewählt werden, da jedoch nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen, ist eine Studienplatzklage ratsam. Es handelt sich hierbei um ein Studium, in dem sehr viele Bewerber gemeinhin zugelassen werden und dieses Studienfach hat wegen des Schwerpunktes Mathematik eine hohe Anforderung zu erfüllen. Die Erfahrung zeigt, dass zunächst sehr viele Studenten die Vorlesungen und Seminare besuchen und nach einer gewissen Zeit einige oder eine Reihe von Studenten das Studienfach aufgeben, da es ihnen zu Mathematik-lastig ist.

Die Erfahrung der Anwaltskanzlei Meyer-Sand blickt auf eine über 30- jährige zurück. Unsere Erfahrung, dass im Studienfach BWL/VWL/Wirtschaftswissenschaften Studienbewerber einen Studienplatz oder ggf. im Nachrückverfahren diesen erhalten, ist groß.

Wenn Sie ihr Abiturzeugnis erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit uns sogleich in Verbindung zu setzen, um auch in diesem Fall die entsprechenden Vorgespräche zu führen, um strategisch vorgehen zu können, um sich mit dem Thema Studienplatzklagen BWL zu befassen.

Studienplatzklage Jura

Abiturienten, die eine Studienplatzklage  für den Studiengang  Rechtswissenschaften (Jura) als Studienbewerber anstreben, müssen sich zunächst an der entsprechenden Universität ordnungsgemäß beworben haben, um an der Studienplatzvergabe teilnehmen zu können. Die Bewerbung hat bei der Universität direkt online zu geschehen und nicht bei Hochschulstart.de.

Studienplätze können auch im Bereich Jura gut durch eine Studienplatzklage Jura eingeklagt werden. Dieses ist z.B. in Hamburg auch zum Sommersemester möglich. Auf jeden Fall ist eine Bewerbung  zu den Universitäten, die dieses Fach anbieten, stets zum Wintersemester vorgesehen. Die Erfolgsaussichten, sich den Studienplatz im Studiengang Jura zu erklagen ist für Antragsteller gut möglich. Der Studienplatz wird meist im 1. Fachsemester eingeklagt.

Der entsprechende Antrag muss zum Verwaltungsgericht als Eilantrag eingeschickt werden und zudem muss ein Widerspruch eingelegt werden gegen die Ablehnung. Die Kanzlei Meyer Sand ist im Bereich vom Hochschulzulassungsrecht für Studienplatzkläger für das Studienfach Jura spezialisiert.

Studienplatzklage Soziale Arbeit

Die Studienplatzklage Soziale Arbeit ist ein Verfahren gegenüber der Fachhochschule oder Hochschule. An den Hochschulen werden Applied Sciences gelehrt. Es ist möglich dort den Bachelor zu machen.

Wenn der Abiturschnitt für das Traumstudium an der Hochschule nicht ausreicht, und der Studienplatz nicht vergeben wird, ist eine Kapazitätsklage für den Studienbewerber zum Wintersemester und auch zum Sommersemester möglich. Ob das Studienfach im Sommersemester angeboten wird, muss vorher festgestellt werden. Studienplatze für den Studiengang Soziale Arbeit können grundsätzlich beim entsprechenden Verwaltungsgericht eingeklagt werden.

Unsere Erfahrung ist, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften noch Studienplätze bereithalten für Studienplatzklagen und auch Vergleiche anbieten. Das Vorhandensein von Wartesemestern erhöht die Erfolgsaussichten für einen Studienplatz. Das Einklagen geschieht meistens zum 1. Fachsemester. Zusätzlich ist das Einklagen über die Prozesskostenhilfe möglich. Der Numerus Clausus für Soziale Arbeit ist oft sehr hoch und wird für jedes Semester neu festgesetzt. Eine Studienplatzklage ist gut möglich.

Studienplatzklage Lehramt

Das angestrebte Studium Lehramt hat besondere Hürden für den Bewerber. Für Lehramtsfächer muss der Student Pädagogik und zwei entsprechende Fächer studieren, zu denen er jeweils zugelassen werden muss. Dieses gilt für Grundschulpädagogik als auch für Pädagogik der weiterführenden Schulen. Die Studienplatzklage für Lehramt wird meist im 1. Fachsemester eingeklagt. Die meisten unserer Mandanten scheitern oft in einem Fach am Numerus Clausus.

Unsere Erfahrung zeigt, dass das Wunschstudium Lehramt mit den entsprechenden Lehramtsfächern an verschiedenen möglichen Ablehnungen scheitert. Ein Wechsel der angestrebten Fächer ist zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich, weshalb dem Studienplatzkläger angeraten werden muss, dass sie gegen diese Ablehnung, die Verfahren zu führen haben.

Die Erfolgsaussichten sind unterschiedlich, was mit Angebot und Nachfrage zu den entsprechenden Lehramtsfächern zu tun hat. Deshalb gilt für Lehramtsklagen:  Die Bescheide müssen individuell zum Wintersemester besprochen werden, um festzustellen, ob noch Ausbildungskapazität für den gewünschten Studiengang besteht und ob die Kanzlei Meyer-Sand den Studienplatzkläger durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht helfen kann.

Bild: ©istock.com – AntonioGuillem

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