Arzthaftungsrecht

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Das Stichwort, um das es hier geht ist: Arzthaftungsrecht. Die Arzthaftung, oder auch Patientenrecht genannt, nehmen wir als Anwalt Medizinrecht sehr ernst. Das Medizinrecht ist deshalb von so großer Wichtigkeit, weil es um Ihre körperliche Unversehrtheit und Ihre Gesundheit geht, die Sie nur einmal im Leben haben. Mit diesem Gut muss sorgfältig umgegangen werden, um Ihnen ein gutes und langes Leben zu bewahren.

Wann sollten Sie sich an uns wenden?

Rechtsanwältin Meyer-Sand der Kanzlei Meyer-Sand gibt Ihnen als Mandanten die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an sie zu wenden, sofern ein Kunstfehler, Behandlungsfehler durch einen Arzt vorliegt. Es kann beispielsweise die ärztliche Aufklärungspflicht missachtet worden sein, während einer Operation ein Fehler gemacht wurde oder, dass nach der Operation ein Fehler aufgetreten ist.

Was beinhaltet die ärztliche Aufklärungspflicht?

Die Aufklärungspflicht beinhaltet die Verantwortung für die Information des Patienten. Sie obliegt dem behandelnden Arzt. Die Aufklärung bildet einen wesentlichen Teil des Gesprächs zwischen dem Arzt und Patienten und gehört zur Heilbehandlung.

Die Verfahrensweise der Aufklärung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Arztes. Er hat uns „im Großen und Ganzen“ aufzuklären. Je dringender der Eingriff, umso deutlicher muss das für und wider besprochen werden.

Wann ist es notwendig eine Klage einzureichen?

Alle diese Punkte werden Sie veranlassen, sich vertrauensvoll an Rechtsanwälte zu wenden und in diesem Fall an Rechtsanwältin Meyer-Sand. Sie als Patient stehen im Vordergrund bei einem erfolgten Behandlungsfehler.

Es gibt eine Unmenge von Urteilen, die aussagen, welches Schmerzensgeld Sie als Patient zu beanspruchen haben. Wir werden Sie anhand von Beispielfällen dazu beraten und im Fall einer zivilrechtlichen Klage ihre Ansprüche einklagen. Sofern das Krankenhaus einen Behandlungsfehler gemacht hat, werden wir das Krankenhaus verklagen müssen. Wir sehen uns demnach als Patientenanwalt.

Ob Aspekte neben dem Zivilrecht auch durch das Strafrecht in Frage kommen, werden wir im Einzelfall für Sie prüfen. Auch rechtliche Probleme aus dem Sozialrecht bearbeiten wir gern für Sie uns haben auch auf diesem Gebiet viel Erfahrung.

Das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Krankenhaus/Arzt und Patient führt Sie bei einem Behandlungsfehler durch den Behandlungsvertrag zur Arzthaftung. Der geschlossene Dienstvertrag, den Sie mit dem Arzt geschlossen haben, verpflichtet den Arzt, die Behandlung oder den operativen Eingriff nach den medizinischen Standards durchzuführen.

Falls dieses nicht der Fall sein sollte, greift die Arzthaftung. Es handelt sich um eine Leistung von Diensten höherer Art und Weise. Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, schuldet der Arzt nicht den Erfolg, sondern die Behandlung/den operativen Eingriff nach den medizinischen Standards. Demzufolge kann es keinen Mängelbeseitigungsanspruch geben. Schon deswegen nicht, da das Vertrauen in die ärztliche Leistungspflicht nicht mehr gegeben ist.

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten und Kosten für Arzthaftungsklagen verweisen wir an das Ende dieser Ausführung.

Bild: ©istock.com

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