- Anwaltskanzlei Meyer-Sand - https://www.kanzlei-meyer-sand.de -

Schule und sonderpädagogischer Förderbedarf

Seit 2011 haben in Hamburg die Eltern das Recht zu entscheiden, ob sie ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule oder an einer Sonderschule anmelden.

Schüler mit speziellem Förderbedarf in den Bereichen Hören, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung stehen nicht alle 310 allgemeine Schulen offen, sondern 59 besser ausgestattete Schwerpunktschulen. Die Schulen, die bereits Schwerpunktschulen für Inklusion sind, erhalten zusätzliche Lehrerstellen für die innerschulische Weiterentwicklung.