8. April 2019

Sportlehrer müssen Erste Hilfe leisten/BGH-Entscheidung

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Sportlehrer müssen in Erster Hilfe fit sein und diese rechtzeitig durchführen. Das hat der BGH entschieden. Es ging um einen Schüler, der im Unterricht bewusstlos geworden war und seitdem schwerstbehindert ist. Hilft der Schulsportlehrer nicht, haftet das Land für etwaige Schäden von Schülern. Die Sportlehrer hatten weder eine Herzdruckmassage noch eine Mund-zu-Mund-Beatmung vorgenommen.

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