4. April 2019

Zahnarztrecht: Implantate sollen registriert werden

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Einen Entwurf des Bundesgesundheitsministers sieht vor, dass ein bundesweites staatliches Register für Implantate aufgebaut werden soll. Dadurch ist bekannt, wer welches Implantat erhalten hat. Durch die wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, wie zum Beispiel die Lebensdauer von Implantaten im Körper, sollen Rückschlüsse auf die Qualität der Medizinprodukte und die Qualität der implantierenden Einrichtungen möglich sein. Voraussichtlich ab Mitte 2021 sollen auch Hüftgelenk-, Knie-, Endoprothesen sowie Brustimplantate als erste Implantate erfasst werden können. Die Bundesregierung sieht vor, dass das Gesetz zum Jahresende in Kraft treten kann, der Bundesrat muss nicht zustimmen.

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