18. Juni 2019

Zur Überziehung der Klausurzeit um 90 Sekunden-Student durchgefallen

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Nach Ablauf der vorgesehenen Prüfungszeit hat die Aufsicht den Studenten auf das Ende der Prüfungszeit hingewiesen. Der Student hat jedoch weiter geschrieben und nach Schätzung der Aufsicht ca. 90 Sekunden mehr als erlaubt. Die Aufsicht hat den Studenten darauf hingewiesen, dass er nach der Abgabezeit noch weiter geschrieben hat und die Papiere weggenommen. Durch das Weiterschreiben hat sich der Student einen Vorteil verschafft.

Die Richter bezogen sich auf die Prüfungsordnung der Hochschule. Danach ist eine Prüfungsleistung nicht ausreichend, wenn eine Klausur nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Gerichte müssen sich immer wieder damit beschäftigen, welche Hochschulprüfungen bestanden wurden und welche nicht.

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