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Zulassung zum Medizinstudium wird reformiert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren für die Medizinstudiengänge teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.

Derzeit werden jährlich rund 11.000 der bis zu 50.000 Bewerber für ein Medizinstudium an Universitäten zugelassen.

Am 06. Dezember 2018 haben sich die Wissenschaftsminister der Länder in der Kultusministerkonferenz auf einen Entwurf für einen Staatsvertrag geeinigt.

Danach sollen künftig auch beruflich qualifizierte Bewerber ohne Abitur zum Medizinstudium zugelassen werden können, wie zum Beispiel Rettungssanitäter.

Die sog. Abiturbestenquote soll von 20% auf 30% erhöht werden. Eine neue zusätzliche Einigungsquote, durch die jeder zehnte Platz vergeben werden soll, soll den Bewerbern unabhängig von der Abiturnote die Möglichkeit zu einem Humanmedizinstudium eröffnen.

60% der Studienplätze werden dezentral von den Hochschulen vergeben. Der nun vorgelegte Entwurf des Staatsvertrages enthält dafür einen Katalog an Kriterien mit der Orientierung an der Abiturnote oder auch nicht. Ein Facheignungstest ist dabei obligatorisch.

Die Neuregelungen sollen zum Sommersemester 2020 gelten. Für Bewerber, die heute auf Wartelisten stehen, sind Übergangsfristen geplant.

Wir berichten weiter, wenn aus dem Entwurf ein Vertrag geworden ist.