23. Mai 2019

Art. 5 GG und Art. 6 GG

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Art. 5 GG

Jeder hat das Recht, eine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbereiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

 

Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

 

Art. 6 GG

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

 

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

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