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Art. 9 GG, Art. 10 GG und Art. 11 GG

Art. 9 GG

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Art. 10 GG

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Art. 11 GG

Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.