3. März 2021

Ausnahmeregelung wegen Corona/Sitzenbleiben wird wieder möglich

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Der Hamburger Schulsenator will Schülern wegen des fortgesetzten Distanzunterrichts die freiwillige Wiederholung des Jahrgangsstufe erleichtern. Die Schulbehörde hebt deshalb in diesem Schuljahr das sog. „Verbot des Sitzenbleibens“ auf. Freiwillige Klassenwiederholungen sollen im kommenden Schuljahr großzügig zugelassen werden, soweit sie pädagogisch sinnvoll und erforderlich sind.

Bei jedem Schüler wird grundsätzlich aufgrund der langen Schulschließungen unterstellt, dass er im letzten Schuljahr eine besondere Belastung hatte. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe wird nicht auf die Verweildauer angerechnet.

Soll die sechste Schulklasse wiederholt werden, wird geprüft, ob die Versetzung nach Klassenwiederholung zu erwarten ist.

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