24. Februar 2021

Beschulungsanspruch in Hamburg

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In der vergangenen Woche ist eine Klageschrift am Hamburger Verwaltungsgericht zum Beschulungsanspruch eingereicht worden. Es geht um das Motto: „Kitas und Schulen zuerst“; jedoch werden von März an zunächst die Friseure geöffnet.

In Schleswig-Holstein wird fast wieder zum Normalmodus mit offenen Schulen, Zoos, Tierparks und Gartencentern zurückgekehrt.

Dieses deutlich zuvor, bevor ein Hamburger Schüler wieder zur Schule in Präsenz gehen darf. Der Beschulungsanspruch ergibt sich aus dem Schulgesetz. Es geht um die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und dem Recht auf Bildung. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

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