27. Mai 2019

Art. 9 GG, Art. 10 GG und Art. 11 GG

Art. 9 GG

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Art. 10 GG

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Art. 11 GG

Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

24. Mai 2019

Art. 7 GG und Art. 8 GG

Art. 7 GG

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Art. 8 GG

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

23. Mai 2019

Art. 5 GG und Art. 6 GG

Art. 5 GG

Jeder hat das Recht, eine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbereiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

 

Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

 

Art. 6 GG

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

 

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

23. Mai 2019

Art. 3 GG und Art. 4 GG

Art. 3 GG

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Art. 4 GG

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.