Im Februar 2019 hat der Bundestag der Reform des § 219 a StGB zum Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. In einer von der Bundesärztekammer geführten Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, welche die jeweiligen Ärzte anbieten.
Implantat – Europäischer Gerichtshof entlastet den TÜV Rheinland
Über 20 Jahre hinweg wurden weltweit Frauen nach Brustkrebsoperationen oder im Rahmen einer Brustvergrößerung Silikonkissen der Firma PIP implantiert und setzten damit ihre Gesundheit auf´s Spiel. Zertifiziert wurde das Produkt vom TÜV Rheinland, wobei dieser verkannte, dass die Silikonkissen mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der Prozess einer Betroffenen führte zum Europäischen Gerichtshof, der in dieser Woche darüber entschied, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen, oder angekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Auch seien Institutionen wie der TÜV nicht verpflichtet, die Geschäftsunterlagen von Medizinfirmen selbst zu prüfen, oder in Labors zu testen, ob Brustimplantate besonders reißanfällig sind. Nur bei Hinweisen muss das geschehen. Die Richter schlossen nicht aus, dass Prüfstellen von Medizinprodukten, wie der TÜV, unter bestimmten Bedingungen gegenüber Patienten haftbar sein können. Nun müssen nationale Gerichte entscheiden, ob der TÜV wirklich Pflichten verletzt hat und damit eine Haftung eintritt.
Hamburger Gerichte im Ländervergleich
Zivilrecht: 2014 hat jeder Richter am Amtsgericht im Schnitt 586 Verfahren zu bearbeiten und geschafft wurde 608 Verfahren im Schnitt. Die Richter am Landgericht hatten mit 179 Verfahren die meisten Verfahren aller Landgerichte in der Bundesrepublik. Die Verfahren dauern mit 10 Monaten relativ lange.
UKE Hamburg
Neben den roten Zahlen, die das UKE im vergangenen Jahr geschrieben hat, gab es im Oktober 2016 Unregelmäßigkeiten bei Lungentransplantationen. Die eingesetzte Kommission hatte in 10 von 25 Fällen zwischen 210 und 212 Unregelmäßigkeiten in den Patientenakten beanstandet. Sieben Patientenakten der Klinik Großhansdorf, die mit dem UKE kooperiert, waren komplett verschwunden. Demzufolge hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.