6. Juli 2017

Das Sorgerecht wurde in Hamburg in 536 Fällen entzogen

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Maßstab für den Entzug des Sorgerechtes ist die Gefahr des Kindeswohl. Dann kann das Sorgerecht den Eltern vom Familiengericht entzogen werden. 2016 wurden in 536 Fällen das Sorgerecht entzogen. Im Vorjahr waren es noch 453 und demzufolge ist ein Anstieg von 18% zu verzeichnen. In 40% der Fälle kam es zu einer Vollständigen und in 60% der Fällen zu einer teilweisen Sorgerechtsübertragung. 38% der Kinder waren jünger als 6, 40% waren  zwischen 6 und 14 Jahre alt und 22% 14 und älter.

In Schleswig Holsten haben die Gerichte 2016 das Sorgerecht für 475 Kinder und Jugendliche vollständig oder teilweise entzogen.

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