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Schwerbehindertenausweis

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, und das haben schon einige Schüler, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Der Ausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden; dieses gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Dies gilt auch dann, wenn der GdB unbefristet festgestellt wurde.