Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass nicht nur Eltern den Kindern gegenüber Unterhalt zahlen müssen, solange diese zur Schule gehen oder sich in einer Ausbildung befinden, sondern besteht auch die Verpflichtung, dass Großeltern bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Vorher wird geprüft, ob die Elternteile vollschichtig arbeiten können und in diesem entschiedenen Fall haben die Eltern ganztags gearbeitet und konnten der Unterhaltspflicht trotzdem nicht nachkommen, weshalb die Großeltern dazu verurteilt wurden.
4. Februar 2022