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Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand

Rechtsanwältin Nanette Meyer-SandFrau Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand ist Volljuristin, nachdem sie das 1. und 2. Staatsexamen in Hamburg abgelegt hat. Sie ist seit 1987 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Sie war Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg im Bereich Kriminologie und hat während der Referendarzeit Anwaltsstationen in Braunschweig/Niedersachsen und in Tel Aviv/Israel absolviert. Sie spricht Englisch und Französisch. Rechtsanwältin Meyer-Sand hat nach der Aufnahme ihrer Selbstständigkeit mehrere Kanzleien in der Stadtmitte von Hamburg gehabt. Während ihrer Anwaltstätigkeit hat sie bei mehreren Institutionen eine Beratungstätigkeit über viele Jahre hinweg ausgeübt. Sie war bei der Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg (ÖRA) tätig, dem Diakonischen Werk in Hamburg-Altona sowie bei Beratung und Information für Frauen (Biff). Zudem hat sie Vorlesungen an der Wirtschaftsakademie in Hamburg (Duales System) gehalten.

Frau Rechtsanwältin Meyer-Sand ist verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Kindern.

Schwerpunkte ihrer juristischen Tätigkeit sind seit über 30 Jahren Verwaltungsrecht und Zivilrecht. Im Verwaltungsrecht bearbeitet sie die Themen Schulrecht [1], Hochschulzulassungsrecht, Hochschulrecht [2], Prüfungsrecht für Schulrecht [3] und Prüfungsrecht für Hochschulrecht [4]. Im Bereich Zivilrecht bearbeitet sie Medizinrecht [5], dort Arzt- und Zahnarztrecht [6]. Im Bereich Familienrecht [7] bearbeitet sie Ehescheidung, Unterhaltsrecht und Sorgerecht.

Die Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Meyer-Sand befindet sich im Jägerlauf 37 in 22529 Hamburg.

Frau Rechtsanwältin Meyer-Sand ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Hamburgischen Anwaltverein. Der Deutsche und der Hamburgische Anwaltverein bieten für Rechtsanwälte eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an, die die zu bearbeitenden Schwerpunkte in einer Kanzlei vertiefen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der Interessenverband der Deutschen Anwaltschaft. Er bietet die Möglichkeit der Fortbildung, Information und Kommunikation. Nach der Satzung ist die Wahrung von Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft von Wichtigkeit. Zudem bieten diese Veranstaltungen die Möglichkeit, sich mit Kollegen vor Ort auszutauschen.

Ferner ist Rechtsanwältin Frau Meyer- Sand  Mitglied im Verein deutscher Unternehmerinnen (VdU) in der Gruppe Schleswig Holstein/Hamburg. In diesem Verband sind sämtliche Berufsgruppen vertreten und dieses bietet somit den gegenseitigen berufsübergreifenden Austausch. Der VdU bietet seit 1954 die Möglichkeit als Wirtschaftsverband branchenübergreifend die Interessen von Unternehmerinnen zu wahren und zu vertiefen.

Des Weiteren ist Frau Meyer-Sand Mitglied im Verein Hamburg macht Kinder gesund e.V. des Universitätsklinikums Eppendorf, des Altonaer Krankenhauses und des Wilhelmstifts in Hamburg. Dieser Verein ermöglicht Kindern und Forschungsgruppen durch finanzielle Zuwendungen als Anschubfinanzierung unter anderem die Beschaffung von besonderen Hilfsmitteln. An diesen drei großen Kliniken werden dringende Projekte gefördert, die von Kassen nicht finanziert werden.