Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand ist auf dem Gebiet des Schulrechtes und Verwaltungsrechts seit sehr vielen Jahren spezialisiert. Wir arbeiten deutschlandweit. Unsere Erfahrung ist, dass unsere Mandanten aus den Bundesländern Schleswig Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gern zu uns persönlich kommen, was wir sehr zu schätzen wissen.
Beratung zu verschiedenen Themen des Schulrechts
Als eine Kanzlei für Anwalt-Schulrecht sind wir zusätzlich auch eine Kanzlei für Bildungsrecht. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Beratung und Vertretung z. B.:
- zur Schulformempfehlung
- zu Disziplinarmaßnahmen
- zum Schulplatz
- zur Schulplatzklage
- zum angewandten Schulgesetz.
Auch ist das Thema der Förderprognose und der damit verbundenen Förderschule ein Thema, das wichtig ist. Die Themenkreise der Versetzung, der Leistungsbeurteilung und der Ordnungsmaßnahmen werden ebenfalls oft nachgefragt.
Die Kanzlei Meyer-Sand als Rechtsanwalt für Schulrecht bietet zudem Lehrern und Schulleitungen die Möglichkeit, schulrechtliche Probleme zu erörtern. Dabei geht es um Fragen wie:
- Unterrichtsausschluss
- Ablehnungsbescheide
- Klassenkonferenzen
- Beschlüsse.
Schließlich geht es auch um die Fragen im Schulrecht, was Lehrer dürfen und was nicht.
Für viele Eltern ist die Schulqualität und die Schulentwicklung ihres Kindes im Hinblick auf den Schulabschluss wichtig, weshalb eine Wunschschule erstrebenswert ist. Auch kann es selbstverständlich um die Fragen der Versetzung oder der Nicht-Versetzung gehen, sowie um eine Rückstellung der Einschulung in die Grundschule oder um einen Rücktritt, um die Klasse zu wiederholen.
Außerdem beraten wir Sie zum Thema Privatschulrecht und hierbei ist zu beachten, dass es sich in der Gestaltung des Vertrages um Vertragsrecht handelt. Ansonsten gilt wie bei staatlichen Schulen das Verwaltungsrecht.
Rechtsberatung zum Prüfungsrecht
Die erteilten Verweise in Ordnungsmaßnahmeverfahren überprüfen wir rechtlich. Dafür ist die Einsicht in die Schülerakte bzw. in das Klassenbuch notwendig. Notenentscheidungen sind außerdem Fragen des Prüfungsrechtes und können nachgeprüft werden.
Schulentscheidungen bzw. Entscheidungen der Schulbehörde können rechtsstaatlich durch einen Widerspruch bzw. durch eine Klage überprüft werden, entweder gegenüber der Schule oder dem Ministerium. Ein Eilantrag zum zuständigen Verwaltungsgericht zum Thema Schulrecht ist möglich.
Schulrecht ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, da es für die Schüler und Schülerinnen zukunfts- und richtungsweisend ist. Wir werden Ihnen eine rechtliche Orientierung im Schulrecht geben und Sie vertreten, wobei wir Erlasse im Schulrecht berücksichtigen. Schließlich geben wir unseren Mandanten stets Informationen zum Verfahrensablauf, denn dieser ist eine wichtige Komponente in schulrechtlichen Angelegenheiten, da oft die Zeit drängt. Ob das Elternrecht vor dem Schulrecht steht gilt es im jedem einzelnen Fall zu würdigen.
Wir danken für Ihr Vertrauen und freuen uns, wenn Sie sich an uns wenden. Wir werden das rechtlich Bestmögliche anstreben und durchsetzen.
Interview im Radio und Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften mit und von Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand zum Thema Schulrecht
26. März 2011 NDR (Norddeutscher Rundfunk) – Info
Radiointerview: „Schulrecht in Hamburg“
21. Juni 2011 FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND Recht Seite 20
Zeitungsinterview: „ Der Erfolg hat viel mit Geld zu tun“
02. Oktober 2015 DER SPIEGEL Nr. 41 Seiten 40ff.
Titelartikel: „Operation Wunderkind – Du bist Mozart“
https://magazin.spiegel.de/SP/2015/41/139095780/index.html?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage
Bild: ©istock.com – Berezko
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