Rechtsanwalt Medizinrecht

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die Anwaltskanzlei ist auf dem Gebiet des Medizinrechtes des Zivilrechtes seit sehr vielen Jahren spezialisiert. Sie können uns telefonisch erreichen und mit dem Sekretariat einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin vereinbaren und wir bitten Sie, uns zu dem Termin die Unterlagen zu übermitteln.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Beratung und Vertretung zu den Themen Medizinrecht, Patientenrecht und Zahnarztrecht an. Das Spezialgebiet des Zivilrechtes wird auch Arzthaftungsrecht genannt. Als Rechtsanwältin für Medizinrecht behandeln wir Fragen und Problemkreise, wenn Sie als Mandant den Eindruck haben, dass der Arzt oder der Zahnarzt einen Kunstfehler begangen hat. Die Kanzlei Meyer-Sand sieht sich als Patientenanwalt, wenn Sie einen Behandlungsfehler durch einen Zahnarzt oder Arzt befürchten. Wir bitten Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und wir werden Sie beraten und vertreten. Es kann auch sein, dass Fragen zum Medizinstrafrecht relevant sind, auch dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Weiterhin kann es sein, dass Sie Fragen zum Versicherungsrecht haben, wenn Sie privat versichert sind, oder Sie haben eine Arztrechnung erhalten, die Sie anzweifeln – auch dann können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Meyer-Sand wenden. Dieses ist eine Frage zum Vertragsarztrecht. Wir halten fest, dass Sie sich gern an uns wenden können im Bereich Medizinrecht zu den Fragen Behandlungsfehler, Arztrecht allgemein, Fragen zu Ihrer Krankenversicherung, Fragen zu Gutachten; dieses im Hinblick auf einen Arzt oder Zahnarzt.

Sie werden Fragen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld haben, denn diese Punkte treten dann auf, wenn Sie einen Kunstfehler oder einen Behandlungsfehler im Bereich Medizinrecht befürchten. Wir werden Ihnen dazu konkrete Angaben geben können und Sie beraten oder gegenüber dem Arzt oder Zahnarzt beziehungsweise dem Krankenhaus vertreten.

Medizinrecht ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, da es bei der Vielzahl von Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte zu Behandlungsfehlern kommen kann, die selbstverständlich Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von unseren Mandanten haben. Die Gesundheit ist unser höchstes Gut, das wir haben und das möchten wir unversehrt wissen. Das dem Arzt oder Zahnarzt entgegen gebrachte Vertrauen kann durch aufgetretene Kunstfehler geschmälert werden, sodass wir uns im Bereich des Arzthaftungsrechtes befinden und Sie als Mandant Anlass haben, gegen den Arzt oder Zahnarzt vorgehen zu müssen. Wir werden mit Ihnen gemeinsam sorgfältig zunächst den Sachverhalt klären durch zum Beispiel einholen der Patientenkartei oder eines Gutachtens. Diese objektive Sachlage gibt dann Auskunft über rechtliche Möglichkeiten bei der Durchsetzung. Hierbei sind verständlicher Weise Fristen zu beachten.

Nach der Feststellung des Sachverhaltes werden wir ein außergerichtliches Verfahren anstreben mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung. Falls dieses nicht gelingen sollte, ist der Klageweg der nächste Schritt. Selbstverständlich geschieht dieses ausschließlich in Abstimmung mit Ihnen. Wir geben Ihnen also Informationen zum Verfahrensablauf und rechtliche Möglichkeiten, auch hinsichtlich einer Schlichtung.

Wenn Sie aufgefordert sind eine Rechnung zu zahlen, die Sie bisher nicht beglichen haben, werden wir ebenfalls den Sachverhalt als Grundlage für unsere Prüfung benötigen und dann anhand dessen dazu rechtlich Auskunft geben, ob es angeraten ist, dass Sie die Rechnung zahlen oder ein Mahn- oder Klagverfahren durch den Arzt oder Zahnarzt abzuwarten.

Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand weiß das der Kanzlei entgegen gebrachte Vertrauen sehr zu schätzen, da es sich um Ihre Gesundheit handelt.

Bild: ©istock.com – kzenon

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