Verfahrensablauf Hochschulrecht

Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Wir befinden uns im Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts und dort im Teilbereich des Hochschulrechts.

Ablehnungsbescheid

iStock-Fristen-und-Rechtsgrundlage, Urheber - alexcalin-min

Der Ablehnungsbescheid von Hochschulstart.de und der Ablehnungsbescheid von der Universität enthält eine Rechtsmittelbelehrung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung eines Widerspruches binnen eines Monats ab Zustellung. Der Bescheid von Hochschulstart.de ist relativ selten zu beanstanden, außer offensichtliche Härtegründe sind nicht anerkannt.

Eilverfahren

Der Ablehnungsbescheid der Universität oder der Hochschule ist mit einem Widerspruch einzureichen und gleichzeitig ist ein Antrag auf eine Einstweilige Anordnung (Eilverfahren) zum zuständigen Verwaltungsgericht zu stellen.

Das dafür notwendige Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung zu den sonstigen Voraussetzungen ist erforderlich und gegeben. Das Abiturzeugnis, die Ablehnung und der Widerspruch müssen zum Verwaltungsgericht eingereicht werden. Ob eine Studienplatzklage ratsam ist, wird durch die Anwaltskanzlei Frau Meyer-Sand geprüft und Ihnen in einem Gespräch mitgeteilt.

Gerichtsverfahren

In dem gerichtlichen Verfahren Verwaltungsgericht gibt es zwei Instanzen. Die Entscheidung wird durch das Verwaltungsgericht in erster Instanz getroffen und dieses so zeitnah wie möglich nach Studienbeginn. Die getroffene Entscheidung heißt Beschluss und kann mit einer sog. Beschwerde angefochten werden.

Die weitere Entscheidung trifft das Oberverwaltungsgericht und diese Entscheidung ist dann bindend. Es geht um die Frage der noch vorhandenen Kapazität an der Universität oder der entsprechenden Hochschule. Diese Verfahren sind Verfahren ohne einen Gerichtstermin und werden als Sammelentscheidung vom Verwaltungsgericht entschieden.

Ein Hauptverfahren gibt es nicht, da sich diese Verfahren zeitlich zu lange hinziehen würden. Die Entscheidung, welche Universität verklagt wird, werden wir mit Ihnen und in den meisten Fällen mit Ihren Eltern gemeinsam besprechen.

Kapazitätsanträge

Die teilweise erforderlichen sog. Kapazitätsanträge sind zum 15.01. und 15.07. eines jeden Jahres zu stellen. Die Erforderlichkeit dazu ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wann und wo, was gemacht werden muss, besprechen wir mit Ihnen und erklären Ihnen die Vorteile dazu.

Während des Verfahrens sind wir für Sie da und informieren Sie zeitnah. Uns ist bewusst, dass Sie dringend auf Ihren Studienplatz warten und blockiert sind. Wir informieren Sie darüber, dass das Gericht die Entscheidung im Laufe des Semesters trifft und es auch sein kann, dass Sie erst zum kommenden Wintersemester nach Abschluss der Beschwerdeverfahren Ihr Studium antreten werden können. Dieses ist meist in den Studienfächern, die über Hochschulstart.de angestrebt werden, der Fall.

Die Bewerbungen direkt bei den Universitäten und Hochschulen werden allermeist im Semester endgültig entschieden. Sie haben jedoch keinen Einfluss auf die Dauer der Verfahren, da das Gericht unabhängig ist. Wir informieren Sie gern über diese Abläufe, da diese für Sie neu und fremd sind.

Bild: ©istock.com – alexcalin

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