Besondere Pädagogik

Students in classroom raising their hands to answer their teacher's question. Horizontal shot.

Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Unter besonderer Pädagogik sind Begriffe zu verstehen wie:

ADHS, Dyskalkulie, Inklusion, Schulbegleitung, Autismus, Nachteilsausgleich, Förderbedarf und Lese- und Rechtschreibschwäche und Hochbegabung.

Es handelt sich hierbei um Schüler/Schülerinnen, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen und die ihnen unser Schulsystem in Deutschland bietet. Wir beraten Eltern, die ihre Kinder bei diesen Fragen begleiten. Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand ist auf dem Gebiet der Rechtsberatung im Förderbedarf spezialisiert und kennt sich in diesen Fragen sehr gut aus. Wir haben in der Vergangenheit schon vielen Eltern geholfen, die sich vertrauensvoll an uns gewandt haben, da sie verzweifelt waren. Um sich in das Schulleben Ihrer Kinder hineinversetzen zu können, müssen Eltern viel Verständnis und Geduld aufbringen. Die besondere Pädagogik macht eine Rechtsberatung für den Förderbedarf, die Schulbegleitung oder auch für den Nachteilsausgleich notwendig.

Rechtsberatung zum Thema Förderbedarf

Es ist auch vielfach erforderlich, dass ein Termin mit der Schule vereinbart wird, um vor Ort zu einer allseits annehmbaren Lösung für den Schüler zu kommen. Die jeweilige Schulleitung muss Rechtsanwälte nicht zu dem Gespräch zulassen, die Eltern haben darauf keinen Anspruch. Wir möchten keine Konfrontation mit der Schule, sondern eine Kooperation, da der Schüler weiter auf diese Schule gehen muss und die Erwachsenen sich über eine einvernehmliche Lösung verständigen müssen. Die Kanzlei Meyer-Sand als Anwalt für Schulrecht hat in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht mit solchen Lösungen.

Die Mandanten können sich zu allen oben genannten Begriffen, die für ihr Kind zutrifft, wenden. Der Förderbedarf ist ein Thema, das in den vergangenen Jahren immer präsenter wurde. Das förderpädagogische Gutachten ist die Grundlage für die Beurteilung des Vorliegens einer Förderung. Es wird zwischen den Förderschwerpunkten:

  • Sehen
  • Sprache
  • Lernen
  • geistige Entwicklung
  • emotionale/körperliche Entwicklung unterschieden.

Dementsprechend wird ein Förderbedarf festgestellt, der durch einen Plan festgelegt und in Abständen überprüft wird. Dieser Plan wird in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Eltern durchgeführt. Die Beschulung findet an einer Förderschule oder an einer Grundschule oder auch weiterführenden Schule statt. Die Eltern sind oft unsicher, wie sie sich verhalten sollen und deshalb ist es ratsam, schulrechtliche Beratung oder Vertretung in Anspruch zu nehmen, was die Kanzlei Meyer-Sand im Bereich Anwalt für Schulrecht in sehr vielen Fällen bereits getan hat. Unsere Erfahrung ist, dass der Förderbedarf in den vergangenen Jahren zugenommen hat und dass im Schulrecht darauf ein größeres Augenmerk von Seiten der Schulen gerichtet ist.

Die Entscheidung zu den oben genannten Begriffen ist stets rechtlich nachprüfbar im Rahmen des Widerspruchs- und Gerichtsverfahrens.

Zu Fragen zur Erfolgsaussicht oder des Honorars verweisen wir am Ende.

Bild: ©istock.com – AVAVA

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