FAQ

Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Was kostet die Beratung?

Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Urteil vom 24.05.2007 – IX ZR 89/06 ist regelmäßig von der Entgeltlichkeit anwaltlicher Tätigkeit auszugehen. Erstrebt der Mandant eine unentgeltliche Beratung, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen und ist im späteren Vergütungsprozess dafür beweispflichtig.

Umgekehrt muss der Rechtsanwalt weder auf die Entgeltlichkeit der Beratung hinweisen, noch ungefragt die Höhe der Vergütung mitteilen, sofern diese nicht ausnahmsweise außer jedem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen der Anwaltstätigkeit steht oder der Mandant erkennbar einer Fehlvorstellung unterliegt.

Die Erstberatung und weitere Beratungen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Erstberatung kostet EUR 190,00 netto bis EUR 250,00 plus EUR 20,00 Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Eine darauffolgende ergänzende Beratung ist kostenpflichtig und kostet zusätzlich EUR 60,00 netto plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Höhe des Honorars besprechen Sie mit Frau Rechtsanwältin Meyer-Sand.

Wie erteile ich einen Auftrag?

Ein Auftrag wird durch die Vollmacht erteilt, die wir an Sie übermitteln oder Ihnen persönlich übergeben, die Sie uns per Post im Original zusenden.

Was geschieht nach der Auftragserteilung ?

Nach erfolgter Auftragserteilung notieren wir, falls erforderlich, die Fristen. Danach werden die Schreiben an die Gegenseite oder das Gericht gesandt, von denen Sie Abschriften erhalten. Wenn eine Stellungnahme von Ihnen notwendig sein sollte, werden wir Sie darum bitten.

Wo können Sie mich gerichtlich vertreten?

Unser Berufsrecht und unsere Berufsordnung sind geregelt in BRAO und BORA.

Wir dürfen Sie an allen deutschen Gerichten, an denen keine besondere Zulassung erforderlich ist, anwaltlich vertreten. Damit sind gemeint: Alle Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte, Sozialgerichte und Obersozialgerichte.

Wie groß sind die Erfolgsaussichten?

Dies ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt vor Bearbeitung der Rechtssache. Wir werden Ihnen sagen, ob Aussicht auf Erfolg besteht oder es besser ist, keinen Prozess zu beginnen oder ein aussichtsloses Verfahren.

Wie lange dauert ein Prozess?

Ein Prozess kann sich über zwei Instanzen hinziehen und längere Zeit andauern. Wir bearbeiten sehr viele Eilverfahren in Schul- und Hochschulsachen, die Dauer dieser Verfahren ist kürzer. Wir informieren Sie über die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren.

Welche Art von Kosten gibt es?

Honorar, Gebühren: entstehen beim Rechtsanwalt, Kosten: entstehen beim Gericht. Der Streitwert / Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für das Honorar und die Kosten.

Wie rechnen wir ab?

Abgerechnet wird im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch Vereinbarung von Honorarvereinbarungen.

Für den Fall des Abschlusses einer Honorarvereinbarung wird die Beratung nicht angerechnet.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Wir rechnen gern mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Vor der Auftragserteilung muss jedoch geklärt werden, was Ihre Rechtsschutzversicherung im Einzelnen übernimmt Diese erteilt uns dann einen Kostenschutz / Deckungszusage  Minus der Selbstbeteiligung, die von Ihnen an uns gezahlt werden muss. Die Vertretung der Rechtsschutzversicherung ist nach dem RVG gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser Gegenstandswert ist der Rechnungsbetrag an die Rechtsschutzversicherung.

Wann wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wir rechnen auch nach Prozesskostenhilfe ab, wenn ein Prozess zu führen ist. Dazu gibt es ein entsprechendes Formular, das von Ihnen ausgefüllt und mit Unterlagen versehen werden muss und dieses reichen wir bei Gericht ein mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sie.

Wann hat die Kanzlei geöffnet?

Montag 9.00 – 13.00 14.00 – 17.00
Dienstag 9.00 – 13.00 14.00 – 17.00
Mittwoch 9.00 – 14.00
Donnerstag 9.00 – 13.00 14.00 – 17.00
Freitag 9.00 – 14.00

Was ist außerhalb der Bürozeiten?

Anwaltlicher Notdienst Hamburg. Öffentliche Rechtsauskunft Hamburg.

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