Studienplatzklage – Bewerbung bei Hochschulstart.de

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden/Bewerbungen sind wir – Anwaltskanzlei  Meyer-Sand – Ihr kompetenter Ansprechpartner. Die Studienplatzklage kann zum Sommersemester oder zum Wintersemester eines jeden Jahres, das heißt zum Oktober für das Wintersemester und zum April für das Sommersemester durch die Anwaltskanzlei Meyer Sand durchgeführt werden.

Wann kann ich meinen Studienplatz einklagen?

Hochschulzulassungsrecht ist Bildungsrecht. Zu berücksichtigen sind die Durchschnittsnote und die Wartesemester für eine Studienplatzklage. Die Bewerbung bei Hochschulstart.de ist für die Studienplätze Medizinstudium (Humanmedizin), Zahnmedizin und Tiermedizin möglich. Das Einklagen eines Studienplatzes für einen Studienbewerber nach erfolgtem Ablehnungsbescheid für das Wunschstudium ist durch eine Kapazitätsklage möglich. Die oben aufgeführten Studienfächer sind die begehrtesten, deshalb gibt es viele Studienplatzklagen. Das angestrebte Traumstudium kann oft nur durch ein Einklagen zum zuständigen Verwaltungsgericht der jeweiligen Universität erbracht werden.

Wir beraten Sie sorgfältig und tragen dafür Sorge, dass außerkapazitäre Anträge rechtzeitig bei der jeweiligen Universität eingelegt werden, damit sich der Studienplatzbewerber erfolgreich einklagen kann. Sofern diese Kapazitätsanträge nicht vorliegen, ist ein Einklagen wegen fehlender Zulässigkeit nicht möglich. Eine besondere Bitte: Wenden Sie sich da deshalb rechtzeitig an uns, das heißt deutlich vor dem 15. Juli oder dem 1. Januar eines jeden Jahres. Lassen Sie sich bitte einen persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin geben, damit wir somit Ihre Chancen auf einen angestrebten Studienplatz deutlich erhöhen können. Abiturienten, die gerade ihr Abiturzeugnis erhalten haben, sollten sich umgehend an uns wenden, um diese Zulässigkeitsvoraussetzungen abzuklären und um den Gang einer Studienplatzklage zu erörtern.

In welchem Gesetz ist die Studienklage enthalten?

Die Studienplatzklage für Medizin ist nach wie vor die Klage, die am meisten eingereicht wird. Gefolgt von der Studienplatzklage für Zahnmedizin. Eine Studienplatzeinklage ist ein legitimes Recht, das jedem Abiturient nach bestandenem Abi zusteht. Dieses ist in Art. 12 Grundgesetz geregelt, das Recht auf freie Berufswahl. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Numerus Clausus dieses Grundrecht aus Art. 12 Grundgesetz nicht verletzt, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten vollständig ausgenutzt werden.

Wie lange kann sich eine Klage hinziehen?

Die Dauer der Eilverfahren ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Einige Gerichte entscheiden kurz nach Semesterbeginn, so dass die Bewerber ihr Studium nur mit geringer Verzögerung aufnehmen können. Dies ist jedoch bei den Bewerbern von Hochschulstart.de nicht der Fall. Die im Verfahren in Frage gestellte noch vorhandene Kapazität muss anhand von Verträgen etc. der jeweiligen Universität präzise nachgerechnet werden, was oft Monate in Anspruch nimmt.

Nicht selten werden nach Abweisung in der 1. Instanz  Studienplätze vergeben. Die Verfahren in der 2. Instanz, im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, werden von versierten Anwälten geführt.

Die Kanzlei Meyer-Sand ist auf die Studienplatzklage spezialisiert und wir werden Ihnen umfassende Informationen zuteil werden lassen.

Bild: ©istock.com – Rawpixel

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