Prüfungsrecht Schule

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Noten sind ein wichtiges Kriterium und mitentscheidend für den schulischen und beruflichen Weg Ihres Kindes. Deshalb ist es verständlich, dass Benotungen und nicht bestandene Prüfungen immer kritisch gesehen werden.

Das Prüfungsrecht im Bereich Schule wird durch die Anwaltskanzlei Meyer-Sand sorgfältig im Vorweg rechtlich betrachtet. Es können Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler vorliegen, die ein Widerspruchs- oder Klageverfahren rechtfertigen. Es sind immer die Grundsätze des Prüfungsrechts zu beachten. Sie sollten sich zügig an uns wenden, um die Prüfungsentscheidung überprüfen zu lassen, denn die Sachlage muss im Interesse des Schulbetriebes schnell geklärt werden. Eine nicht bestandenes Abitur oder Abschlussprüfung bietet ggf. die Möglichkeit, eine mündliche Prüfung zeitnah zu wiederholen.

Wann ist es sinnvoll einen Widerspruch einzureichen?

Das Erheben einer Zeugnisklage oder auch die Einlegung eines Widerspruches gegen eine Zeugnisnote im Rahmen einer Notenanfechtung (entweder einer mündlichen, schriftlichen Note oder der Kopfnote eines Zeugnisses) ist gut abzuwägen, da das Prüfungsrecht besonderen rechtlichen Gegebenheiten unterliegt.

Es ist festzuhalten, dass ein Schüler einen Anspruch auf ein Zeugnis hat bzw. auf die Benotung seiner abgegebenen Klassenarbeit. Das Prüfungsrecht ist Teil des Schulrechtes bzw. des Verwaltungsrechtes und jede Entscheidung, auch ohne aufgeführte Rechtsmittelbelehrung, kann mit einem Widerspruch angefochten werden. Eine Prüfungsentscheidung ist stets durch das Verwaltungsgericht überprüfbar, wobei es jedoch Grenzen gibt. Die erfolgte Zeugniserteilung führt hin und wieder zu der Annahme der Eltern und Schüler, dass eine gerechte Benotung nicht stattgefunden hat.

Zunächst lassen wir uns die mündlichen und schriftlichen Noten durch die Schule bestätigen bzw. fordern die Schülerakte in Bezug auf die erteilten Zeugnisnoten an. Eine Zeugnisklage ist nur dann sinnvoll, wenn das Ergebnis der Vorüberlegungen ergibt, dass eine andere Note im Zeugnis hätte erteilt werden müssen.

Die Überprüfbarkeit von mündlichen Noten ergibt sich durch das geführte Protokoll bei einer Prüfung. Nach Aufforderung muss dann die Schule dazu Stellung nehmen und zwar in Rücksprache mit den Eltern und dem Schüler bzw. der Schülerin. Der Schule steht ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung, den das Gericht nicht nachprüfen kann, weshalb durch den Rechtsanwalt genau geschaut wird, ob das Zeugnis angefochten werden soll oder nicht.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, so viel Klarheit und Objektivität wie möglich zu erarbeiten, um diesen Punkt des Erfolges einer Notenanfechtung so genau wie möglich beurteilen zu können, bevor ein Klageantrag zum Verwaltungsgericht geht. Bei einer Zeugnisanfechtung ist stets die Konfrontation mit der Schule durch das Elternhaus und dem Schüler oder Schülerin zu beachten.

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten und des Honorars verweisen wir auf den Punkt weiter unten.

Bild: ©istock.com – inarik

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