
Zulassung zum Medizinstudium wird reformiert
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren für die Medizinstudiengänge teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.
Am 06. Dezember 2018 haben sich die Wissenschaftsminister der Länder in der Kultusministerkonferenz auf einen Entwurf für einen Staatsvertrag geeinigt.
Künftig sollen auch beruflich qualifizierte Bewerber ohne Abitur zum Medizinstudium zugelassen werden können, wie zum Beispiel Rettungssanitäter.
Der Auftrag:
19.12.2017 Bundesverfassungsgericht: Medizinstudienplatzvergabe teilweise verfassungswidrig!
Das Urteil:
Studienplatzvergabe muss reformiert werden bis Sommersemester 2020
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