19. Januar 2017

Gastschulabkommen Hamburg/Schleswig-Holstein

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Für das Schuljahr 2017/2018 soll das neue Gastschulabkommen gelten. Wer in Schleswig-Holstein wohnt und sein Kind auf ein Hamburger Gymnasium schicken will, der hatte bisher dazu keine Möglichkeit. Das Gastschulabkommen gilt für die weiterführenden Schulen über die Landesgrenzen hinweg. Mit der neuen Vereinbarung, die ab dem Schuljahr 2017/18 gilt, werden sich die Familien die weiterführende Schule faktisch aussuchen können. Das Gastschulabkommen hat den Charakter eines Staatsvertrages. Das Problem liegt in der Unausgewogenheit des länderüberschreitenden Schulbesuches. Offiziell besuchen derzeit 4.092 Schüler aus Schleswig-Holstein eine Hamburger Schule, aber nur 976 Hamburger besuchen eine Schule in Schleswig-Holstein. Für das Ungleichgewicht muss Schleswig-Holstein einen Betrag von ca. 13 Millionen Euro zahlen. Zur Zeit ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der Schüler, die über eine Tarnadresse im anderen Bundesland angemeldet werden, drei mal so hoch sind wie offiziell angemeldet. In Zukunft werden diese Verrenkungen nicht mehr notwendig sein.

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