18. März 2019

Verbreitung von Gewaltvideos durch Schüler

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Das Verwaltungsgericht Aachen hat am 13.03.2019 folgende Entscheidung getroffen: Die Schulleitung darf Schüler, die Gewaltvideos an andere Schüler weiterleiten für zwei Wochen vom Unterricht ausschließen. Die Klage des Schülers und seiner Eltern dagegen war erfolglos. Beschwerde zum OVG Münster ist möglich.

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