Verwaltungsgericht (1. Instanz): Jeder Richter bearbeitet im Schnitt 161 Verfahren und im Durchschnitt dauern sie etwa 1 Jahr, das ist im Ländervergleich ein schlechter 11. und 12. Platz. Die Eilverfahren dauern nur 1,7 Monate, was den 4. Platz ausmacht. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Asylrechtsverfahren hat die Justizbehörde seit 2015 das Verwaltungsgericht verstärkt.
16. Februar 2017